§ 12a - Personalausweisverordnung (PAuswV)

§ 12a Muster für den Ersatz-Personalausweis


§ 12a hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

Der Ersatz-Personalausweis ist nach dem in Anhang 2a abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen des Anhangs 3 Abschnitt 1.


Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Personalausweisgebührenverordnung und der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung V. v. 1. Juli 2015 BGBl. I S. 1101 m.W.v. 9. Juli 2015

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Frühere Fassungen von § 12a PAuswV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.07.2015Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Personalausweisgebührenverordnung und der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
vom 01.07.2015 BGBl. I S. 1101

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 12a PAuswV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12a PAuswV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PAuswV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 36c PAuswV Nicht auf die eID-Karte entsprechend anwendbare Vorschriften (vom 01.09.2021)
... Nummer 3, 5. § 9, 6. § 11, 7. § 12, 8. § 12a , 9. § 19 Absatz 1 und 4 sowie 10. § ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Personalausweisgebührenverordnung und der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
V. v. 01.07.2015 BGBl. I S. 1101
Artikel 1 PAuswVuaÄndV Änderung der Personalausweisverordnung
... der Personalausweisbehörde" ersetzt. 3. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „§ 12a Muster für den Ersatz-Personalausweis  ... 3. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „§ 12a Muster für den Ersatz-Personalausweis Der Ersatz-Personalausweis ist nach dem in ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung
V. v. 15.10.2020 BGBl. I S. 2199
Artikel 2 2. PassVuaÄndV Änderung der Personalausweisverordnung
... 3, 5. § 9, 6. § 11, 7. § 12, 8. § 12a , 9. § 19 Absatz 1 und 4 sowie 10. § 22. § 36d ...


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