§ 12a Muster für den Ersatz-Personalausweis
1Der Ersatz-Personalausweis ist nach dem in
Anlage 2a abgedruckten Muster herzustellen.
2Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der
Anlage 3 Abschnitt 1.
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Personalausweisgebührenverordnung und der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
V. v. 01.07.2015 BGBl. I S. 1101
Artikel 1 PAuswVuaÄndV Änderung der Personalausweisverordnung ... der Personalausweisbehörde" ersetzt. 3. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „§ 12a Muster für den Ersatz-Personalausweis ... 3. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „§ 12a Muster für den Ersatz-Personalausweis Der Ersatz-Personalausweis ist nach dem in ...
Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
V. v. 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31
Artikel 3 PassAuswÄndV Änderung der Personalausweisverordnung ... § 12 Muster für den vorläufigen Personalausweis § 12a Muster für den Ersatz-Personalausweis § 13 Schnittstelle des Chips ... Angabe „des Anhangs" durch die Angabe „der Anlage" ersetzt. 18. § 12a wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „Anhang 2a" ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung
V. v. 15.10.2020 BGBl. I S. 2199
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