Das
Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
24. Februar 2010 (BGBl. I S. 150), das durch Artikel
2 des Gesetzes vom
5. September 2010 (BGBl. I S. 1288, 1404) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Angabe zu § 69d wird wie folgt gefasst:
„§ 69d Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte und Versorgungsempfänger".
- b)
- Die Angaben zu den §§ 72 bis 76 werden durch folgende Angabe ersetzt:
„§§ 72 bis 76 (weggefallen)".
- c)
- Die Angabe zu § 85 wird wie folgt gefasst:
„§ 85 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamte".
- 2.
- § 55 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
abweichendes Inkrafttreten am 01.09.2009
-
- a)
- In Satz 7 werden nach dem Wort „sowie" die Wörter „übertragene Anrechte nach Maßgabe des Gesetzes über den Versorgungsausgleich vom 3. April 2009 (BGBl. I S. 700) und" eingefügt.
Ende abweichendes Inkrafttreten
abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2009
-
- b)
- In Satz 9 werden die Wörter „Anlage 9 zum Bewertungsgesetz" durch die Wörter „der Tabelle zu § 14 Absatz 1 Satz 4 des Bewertungsgesetzes" ersetzt.
Ende abweichendes Inkrafttreten
- 3.
- In § 69e Absatz 1 Nummer 1 Satz 1 wird die Angabe „50d, 50e" durch die Angabe „50d bis 50f" ersetzt.
- 4.
- § 69h wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Nummer 3 wird das Wort „Altersteilzeit" durch die Wörter „Altersteilzeit nach § 93 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes" und werden die Wörter „93 Absatz 2 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Wörter „93 Absatz 2 Satz 3 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 Nummer 3 wird das Wort „Altersteilzeit" durch die Wörter „Altersteilzeit nach § 93 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt.
- 5.
- § 71 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „1. Januar 2009 um 2,7 vom Hundert" durch die Wörter „1. Januar 2010 um 1,1 vom Hundert" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 werden die Wörter „1. Januar 2009 um 50,57 Euro" durch die Wörter „1. Januar 2010 um 51,18 Euro" ersetzt.
- 6.
- § 72 wird aufgehoben.