Artikel 10a - Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 (BBVAnpG 2010/2011)

G. v. 19.11.2010 BGBl. I S. 1552, 2011 BGBl. I S. 223 (Nr. 58)
Geltung ab 01.01.2010, abweichend siehe Artikel 19
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Artikel 10a Änderung des Gesetzes über die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre


Artikel 10a wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2010 NichtAnpG § 1, § 1b

Das Gesetz über die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre vom 26. März 1993 (BGBl. I S. 390), das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 4 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 1 wird folgender Absatz 3 angefügt:

„(3) Die Amtsbezüge Bundesregierung der Mitglieder der und der Parlamentarischen Staatssekretäre des Bundes sowie die laufenden Versorgungsbezüge aus einem dieser Amtsverhältnisse nehmen an den Anpassungen auf Grund des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2010/2011 vom 19. November 2010 (BGBl. I S. 1552) nicht teil."

2.
In § 1b Satz 2 werden die Wörter „ab dem 1. Juli 2009" durch die Wörter „nach dem 1. August 2011" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 10a BBVAnpG 2010/2011

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10a BBVAnpG 2010/2011 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBVAnpG 2010/2011 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften
G. v. 14.11.2011 BGBl. I S. 2219
Artikel 9 ÖDRLPartG Änderung des Gesetzes über die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre
... Staatssekretäre vom 26. März 1993 (BGBl. I S. 390), das zuletzt durch Artikel 10a des Gesetzes vom 19. November 2010 (BGBl. I S. 1552) geändert worden ist, wird der zweite ...


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