Das
Soldatenversorgungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
16. September 2009 (BGBl. I S. 3054), das zuletzt durch Artikel
4 des Gesetzes vom
5. September 2010 (BGBl. I S. 1288, 1404) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 55a Absatz 1 wird wie folgt geändert:
abweichendes Inkrafttreten am 01.09.2009
-
- a)
- In Satz 7 werden nach dem Wort „sowie" die Wörter „übertragene Anrechte nach Maßgabe des Gesetzes über den Versorgungsausgleich vom 3. April 2009 (BGBl. I S. 700) und" eingefügt.
Ende abweichendes Inkrafttreten
abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2009
-
- b)
- In Satz 9 werden die Wörter „Anlage 9 zum Bewertungsgesetz" durch die Wörter „der Tabelle zu § 14 Absatz 1 Satz 4 des Bewertungsgesetzes" ersetzt.
Ende abweichendes Inkrafttreten
abweichendes Inkrafttreten am 01.09.2009
- 2.
- In § 55d Absatz 4 wird die Angabe „§ 57" durch die Angabe „§ 55c" ersetzt.
Ende abweichendes Inkrafttreten
- 3.
- In § 89b wird die Angabe „§§ 70 bis 72" durch die Angabe „§§ 70 und 71" ersetzt.
- 4.
- In § 97 Absatz 1 Nummer 1 Satz 1 wird die Angabe „§§ 59" durch die Angabe „§§ 55f, 59" ersetzt.
abweichendes Inkrafttreten am 01.07.2009
- 5.
- In § 100 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a Satz 1 bis 3 werden jeweils die Wörter „Absatz 2 Satz 1, 2 und 5 des Besoldungsüberleitungsgesetzes" durch die Wörter „Absatz 2 Satz 1, 2 und 4 des Besoldungsüberleitungsgesetzes" ersetzt.
Ende abweichendes Inkrafttreten
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885, 2013 I 81