(403-4)
Das
Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 403-4, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel
56 des Gesetzes vom
17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 7 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 wird das Wort „Reich" durch das Wort „Bund" ersetzt.
- b)
- In Satz 2 werden die Wörter „Das Reich" durch die Wörter „Der Bund" und das Wort „es" durch das Wort „er" ersetzt.
- 2.
- § 75 Absatz 4 wird aufgehoben.
- 3.
- § 83 wird aufgehoben.
G. v. 21.01.2013 BGBl. I S. 91