Artikel 1 - Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon (BMELV-EUAnpG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Gentechnikgesetzes


Artikel 1 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 15. Dezember 2010 GenTG § 2, § 14, § 21, § 16, § 17b, § 20, § 25, § 28, § 26, § 29, § 30, § 42

(2121-60-1)

Das Gentechnikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2066), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Absatz 2 Satz 1, § 14 Absatz 4a Satz 1 und § 21 Absatz 4 Satz 4 werden die Wörter „der Kommission oder des Rates der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „oder der Beschlüsse der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union" ersetzt.

2.
§ 16 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „EG-Beteiligungsverfahren" durch die Wörter „EU-Beteiligungsverfahren" ersetzt.

b)
In Absatz 6 werden

aa)
in Satz 1

aaa)
die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Europäischen Kommission" ersetzt,

bbb)
jeweils die Wörter „Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Mitgliedstaaten der Europäischen Union" ersetzt und

ccc)
nach dem Wort „Entscheidungen" die Wörter „oder Beschlüsse" eingefügt und

bb)
in Satz 2

aaa)
die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Europäischen Kommission" ersetzt und

bbb)
nach dem Wort „Entscheidung" die Wörter „oder in einem Beschluss" eingefügt.

3.
In § 17b Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „der Kommission oder des Rates der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union" ersetzt.

4.
In § 20 Absatz 2 werden die Wörter „der Kommission oder des Rates der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „oder bis zu einem Beschluss der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union" ersetzt.

5.
In § 25 Absatz 1 und Absatz 7 Satz 1 und § 28 Absatz 1 Nummer 3 werden nach den Wörtern „Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt.

6.
In § 26 werden

a)
in Absatz 1 Satz 1 nach den Wörtern „Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt,

b)
in Absatz 5

aa)
in Satz 2 die Wörter „des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „oder bis zu einem Beschluss der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union" ersetzt und

bb)
in Satz 3 nach dem Wort „Entscheidung" die Wörter „oder bis zu diesem Beschluss" eingefügt.

7.
In § 29 Absatz 2 werden die Wörter „Dienststellen der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Dienststellen der Europäischen Union" ersetzt.

8.
In § 30 Absatz 2 Nummer 16 werden

a)
in Buchstabe a die Wörter „Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Mitgliedstaaten der Europäischen Union",

b)
in Buchstabe c

aa)
die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Europäische Kommission" und

bb)
die Wörter „Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Mitgliedstaaten der Europäischen Union"

ersetzt.

9.
In § 42 werden die Wörter „Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Mitgliedstaaten der Europäischen Union" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 BMELV-EUAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMELV-EUAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 41 BMELV-EUAnpG Neubekanntmachungserlaubnis
... Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann jeweils den Wortlaut der durch die Artikel 1 bis 39 geänderten Gesetze in der ab dem 15. Dezember 2010 geltenden Fassung im ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3154; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 14.12.2016 BGBl. I S. 2879
Artikel 2 BGebGEG Folgeänderungen
... der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2066), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934) geändert worden ist, wird wie folgt ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz
Artikel 40 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934, 1945; aufgehoben durch Artikel 42 Abs. 2 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Gesetz BMELVErmG
... ohne Zustimmung des Bundesrates in Rechtsverordnungen, die auf Grund der durch die Artikel 1 bis 39 des Gesetzes zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des ...


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