Artikel 4 - Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon (BMELV-EUAnpG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes


Artikel 4 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 15. Dezember 2010 LMBG § 38, § 46a, § 50, § 56, § 57, § 58, § 59, § 60, § 38a, § 40, § 43a, § 49, § 46b, § 47a

(2125-40-1-2)

Das Vorläufige Tabakgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296), das zuletzt durch das Gesetz vom 6. Juli 2010 (BGBl. I S. 848) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 38 Absatz 1, § 46a Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Satz 2, § 50 Absatz 2 Satz 2, Absatz 6, § 56 Absatz 1, den §§ 57, 58 Absatz 2 Nummer 1, § 59 Absatz 1 und § 60 werden jeweils nach den Wörtern „Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt.

2.
§ 38a wird wie folgt geändert:

a)
Der Überschrift werden die Wörter „oder Unionsrechts" angefügt.

b)
In Absatz 1 werden

aa)
die Wörter „Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Mitgliedstaaten der Europäischen Union" ersetzt und

bb)
nach den Wörtern „Rechtsakten der Organe der Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt.

c)
In Absatz 2 werden nach den Wörtern „der Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt.

3.
§ 40 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 6 wird wie folgt gefasst:

„(6) Die zuständigen Behörden können, soweit dies zur Einhaltung der Anforderungen nach diesem Gesetz oder den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen erforderlich oder durch Rechtsakte der Organe der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union vorgeschrieben ist, Daten, die sie im Rahmen der Überwachung gewonnen haben, den zuständigen Behörden anderer Länder, des Bundes oder anderer Mitgliedstaaten oder der Europäischen Kommission mitteilen."

b)
In Absatz 7 werden die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäische Kommission" ersetzt.

4.
In § 43a Satz 1 und § 49 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Europäische Kommission" ersetzt.

5.
§ 46b wird wie folgt geändert:

a)
Der Überschrift werden die Wörter „oder Unionsrechts" angefügt.

b)
Im Wortlaut werden nach den Wörtern „Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt.

6.
§ 47a wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Mitgliedstaat der Europäischen Union" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter „Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäischen Union" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 BMELV-EUAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMELV-EUAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 41 BMELV-EUAnpG Neubekanntmachungserlaubnis
... Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann jeweils den Wortlaut der durch die Artikel 1 bis 39 geänderten Gesetze in der ab dem 15. Dezember 2010 geltenden Fassung im ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen
... der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934) geändert worden ist, wird wie folgt ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz
Artikel 40 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934, 1945; aufgehoben durch Artikel 42 Abs. 2 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Gesetz BMELVErmG
... ohne Zustimmung des Bundesrates in Rechtsverordnungen, die auf Grund der durch die Artikel 1 bis 39 des Gesetzes zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des ...


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