(2125-40-1-2)
Das
Vorläufige Tabakgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
9. September 1997 (BGBl. I S. 2296), das zuletzt durch das Gesetz vom
6. Juli 2010 (BGBl. I S. 848) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 38 Absatz 1, § 46a Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Satz 2, § 50 Absatz 2 Satz 2, Absatz 6, § 56 Absatz 1, den §§ 57, 58 Absatz 2 Nummer 1, § 59 Absatz 1 und § 60 werden jeweils nach den Wörtern „Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt.
- 2.
- § 38a wird wie folgt geändert:
- a)
- Der Überschrift werden die Wörter „oder Unionsrechts" angefügt.
- b)
- In Absatz 1 werden
- aa)
- die Wörter „Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Mitgliedstaaten der Europäischen Union" ersetzt und
- bb)
- nach den Wörtern „Rechtsakten der Organe der Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt.
- c)
- In Absatz 2 werden nach den Wörtern „der Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt.
- 3.
- § 40 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 6 wird wie folgt gefasst:
„(6) Die zuständigen Behörden können, soweit dies zur Einhaltung der Anforderungen nach diesem Gesetz oder den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen erforderlich oder durch Rechtsakte der Organe der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union vorgeschrieben ist, Daten, die sie im Rahmen der Überwachung gewonnen haben, den zuständigen Behörden anderer Länder, des Bundes oder anderer Mitgliedstaaten oder der Europäischen Kommission mitteilen."
- b)
- In Absatz 7 werden die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäische Kommission" ersetzt.
- 4.
- In § 43a Satz 1 und § 49 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Europäische Kommission" ersetzt.
- 5.
- § 46b wird wie folgt geändert:
- a)
- Der Überschrift werden die Wörter „oder Unionsrechts" angefügt.
- b)
- Im Wortlaut werden nach den Wörtern „Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt.
- 6.
- § 47a wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Mitgliedstaat der Europäischen Union" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter „Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäischen Union" ersetzt.
Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 40 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934, 1945; aufgehoben durch Artikel 42 Abs. 2 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934