Die
Krankenhaus-Buchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
24. März 1987 (BGBl. I S. 1045), die zuletzt durch Artikel
13 Absatz 1 des Gesetzes vom
25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 4 Absatz 3 wird die Angabe „§ 271, § 275 Abs. 4," durch die Wörter „die §§ 271, 272, 274, 275 Absatz 4," ersetzt.
- 2.
- § 11 Absatz 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Die Anlagen 1 und 4 mit den Änderungen, die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) und durch Artikel 1 Nummer 3 und 4 der Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 9. Juni 2011 (BGBl. I S. 1041) erfolgt sind, sind erstmals auf Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2009, im Fall des Artikels 66 Absatz 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch nach dem 31. Dezember 2008 beginnen."
- 3.
- Anlage 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Der Aktivposten A wird gestrichen.
- b)
- Der Aktivposten B wird Aktivposten A.
- c)
- Der Aktivposten C wird Aktivposten B und Unterposten II wird wie folgt geändert:
- aa)
- Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 eingefügt:
„6. | Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital (KUGr. 164) **) | | | ...". |
-
-
- bb)
- Die bisherige Nummer 6 wird Nummer 7.
- d)
- Die Aktivposten D bis H werden die Aktivposten C bis G.
- e)
- Der Passivposten A Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
„1. | Eingefordertes Kapital (KUGr. 2003) | | | |
| Gezeichnetes Kapital (KUGr. 2001) | | ... | |
| abzüglich nicht eingeforderter ausstehender Einlagen (KUGr. 2002) | | ... | ...". |
- 4.
- Anlage 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Kontenklasse 0 wird die Kontengruppe 00 gestrichen.
- b)
- Nach der Kontenuntergruppe 163 wird folgende Kontenuntergruppe 164 eingefügt:
„164 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital".
- c)
- In der Kontenklasse 2 wird die Kontenuntergruppe 200 wie folgt gefasst:
„200 Gezeichnetes/festgesetztes Kapital
2001 Gezeichnetes Kapital/festgesetztes Kapital
2002 Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
2003 Eingefordertes Kapital".
- d)
- In den Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen wird nach der Kontenuntergruppe 150 folgende Kontenuntergruppe 200 eingefügt:
„200 Bei einem nicht in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft geführten Krankenhaus ist das Konto im Einklang mit § 5 Absatz 6 entsprechend anzupassen."
neugefasst durch B. v. 24.03.1987 BGBl. I S. 1045; zuletzt geändert durch Artikel 25 Abs. 2 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1613; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.12.2016 BGBl. I S. 2986