Artikel 6 - Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen (RechVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung der Pflege-Buchführungsverordnung


Artikel 6 wird in 4 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 17. Juni 2011 PBV Anlage 1, Anlage 2, mWv. 31. Dezember 2010 § 4, § 11, Anlage 1, Anlage 4

Die Pflege-Buchführungsverordnung vom 22. November 1995 (BGBl. I S. 1528), die zuletzt durch Artikel 13 Absatz 17 des Gesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 31.12.2010

1.
In § 4 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „§ 275 Abs. 4," durch die Wörter „die §§ 272, 274, 275 Absatz 4," ersetzt.

2.
§ 11 Absatz 7 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Die Anlagen 1 und 4 mit den Änderungen, die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) und durch Artikel 6 Nummer 3 bis 5 der Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 9. Juni 2011 (BGBl. I S. 1041) erfolgt sind, sind erstmals auf Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2009, im Fall des Artikels 66 Absatz 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch nach dem 31. Dezember 2008 beginnen."

3.
Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
Der Aktivposten A wird gestrichen.

b)
Der Aktivposten B wird Aktivposten A.

c)
Der Aktivposten C wird Aktivposten B und in Unterposten II werden die Nummern 7 und 8 wie folgt gefasst:

„7.Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital **) (KUGr. 165)   ... 
8.Sonstige Vermögensgegenstände (KUGr. 163, 164)   ... ...
 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ... ".   


 
d)
Die Aktivposten D bis H werden die Aktivposten C bis G.

e)
Der Passivposten A Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

„1.Eingefordertes Kapital (KUGr. 2003)    
 Gezeichnetes Kapital (KUGr. 2001)   ... 
 abzüglich nicht eingeforderter ausstehender Einlagen (KUGr. 2002)   ... ... ".


Ende abweichendes Inkrafttreten


 
f)
In Passivposten D werden die Nummern 9 bis 11 durch die folgenden Nummern 9 und 10 ersetzt:

„9.Sonstige Verbindlichkeiten (KUGr. 350 bis 353, 357, KGr. 36)   ... 
 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr ...  
 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit ...  
10.Verwahrgeldkonto (KGr. 37)   ...... ".


4.
In der Anlage 2 wird die Nummer 22 wie folgt gefasst:

„22.Sonstige ordentliche Aufwendungen (KUGr. 772)
  ...... ".


abweichendes Inkrafttreten am 31.12.2010

5.
Anlage 4 wird wie folgt geändert:

a)
In der Kontenklasse 0 wird die Kontengruppe 00 gestrichen.

b)
Die Kontenuntergruppe 164 wird durch die folgenden Kontenuntergruppen 164 und 165 ersetzt:

„164 Sonstige Vermögensgegenstände

165 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital".

c)
In der Kontenklasse 2 wird die Kontenuntergruppe 200 wie folgt gefasst:

„200 Gezeichnetes/festgesetztes (gewährtes) Kapital

2001 Gezeichnetes Kapital/festgesetztes Kapital

2002 Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

2003 Eingefordertes Kapital".

Ende abweichendes Inkrafttreten


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Zitierungen von Artikel 6 Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 RechVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RechVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 RechVÄndV Änderung der Pflege-Buchführungsverordnung
... durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) und durch Artikel 6 Nummer 3 bis 5 der Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 9. Juni 2011 ...
Artikel 7 RechVÄndV Inkrafttreten
... 3 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2 Buchstabe b und c, die Artikel 4, 5 Nummer 1 und 2 sowie Artikel 6 Nummer 1 bis 3 Buchstabe a bis e sowie Nummer 5 treten mit Wirkung vom 31. Dezember 2010 in Kraft. ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Pflege-Buchführungsverordnung (PBV)
V. v. 22.11.1995 BGBl. I S. 1528; zuletzt geändert durch Artikel 25 Abs. 9 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
§ 11 PBV Inkrafttreten und Übergangsvorschriften (vom 01.01.2017)
... durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) und durch Artikel 6 Nummer 3 bis 5 der Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 9. Juni 2011 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG)
G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2751
Artikel 7 MicroBilG Änderung sonstigen Bundesrechts
... vom 22. November 1995 (BGBl. I S. 1528), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 9. Juni 2011 (BGBl. I S. 1041) geändert worden ist, werden die Wörter ...


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