Die
Investment-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung vom
16. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3871) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Überschrift werden die Wörter „von Jahres-, Halbjahres-, Zwischen-, Auflösungs- und Liquidationsberichten" durch die Wörter „der Rechnungslegung" ersetzt, die Wörter „der Jahresabschlüsse und Lageberichte, Halbjahres-, Zwischen-, Auflösungs- und Liquidationsberichte von" gestrichen und das Wort „dem" durch das Wort „einem" ersetzt.
- 2.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 16 wie folgt gefasst:
„§ 16 Auflösungs- und Abwicklungsbericht".
- 3.
- In § 12 Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Rechten" durch das Wort „Ausgestaltungsmerkmalen" und das Wort „Rechte" durch das Wort „Ausgestaltungsmerkmale" ersetzt.
- 4.
- § 13 Absatz 2 Nummer 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Buchstabe e wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt.
- b)
- Folgender Buchstabe f wird angefügt:
- „f)
- Angabe der Transaktionskosten."
- 5.
- § 16 wird wie folgt gefasst:
„§ 16 Auflösungs- und Abwicklungsbericht
Auf den Auflösungsbericht bei Auflösung des Sondervermögens und den Abwicklungsbericht bei Abwicklung des Sondervermögens sind die Vorschriften für den Jahresbericht entsprechend anzuwenden."
- 6.
- In § 28 Absatz 7 Satz 1 wird das Wort „jährlichen" gestrichen.
V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2483; zuletzt geändert durch Artikel 18 Abs. 2 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2483; zuletzt geändert durch Artikel 18 Abs. 2 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498