Artikel 3 - Erste Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung (1. DerivateVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 28.06.2011 BGBl. I S. 1278 (Nr. 33); Geltung ab 01.07.2011
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Artikel 3 Änderung der Investment-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2011 InvRBV § 12, § 13, § 16, § 28

Die Investment-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung vom 16. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3871) wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift werden die Wörter „von Jahres-, Halbjahres-, Zwischen-, Auflösungs- und Liquidationsberichten" durch die Wörter „der Rechnungslegung" ersetzt, die Wörter „der Jahresabschlüsse und Lageberichte, Halbjahres-, Zwischen-, Auflösungs- und Liquidationsberichte von" gestrichen und das Wort „dem" durch das Wort „einem" ersetzt.

2.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 16 wie folgt gefasst:

„§ 16 Auflösungs- und Abwicklungsbericht".

3.
In § 12 Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Rechten" durch das Wort „Ausgestaltungsmerkmalen" und das Wort „Rechte" durch das Wort „Ausgestaltungsmerkmale" ersetzt.

4.
§ 13 Absatz 2 Nummer 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Buchstabe e wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt.

b)
Folgender Buchstabe f wird angefügt:

„f)
Angabe der Transaktionskosten."

5.
§ 16 wird wie folgt gefasst:

„§ 16 Auflösungs- und Abwicklungsbericht

Auf den Auflösungsbericht bei Auflösung des Sondervermögens und den Abwicklungsbericht bei Abwicklung des Sondervermögens sind die Vorschriften für den Jahresbericht entsprechend anzuwenden."

6.
In § 28 Absatz 7 Satz 1 wird das Wort „jährlichen" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 3 Erste Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 1. DerivateVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. DerivateVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV)
V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2483; zuletzt geändert durch Artikel 18 Abs. 2 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
§ 35 KARBV Übergangsregelungen
... und Bewertungsverordnung vom 16. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3871), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. Juni 2011 (BGBl. I S. 1278) geändert worden ist, ist in der am 21. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV)
V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2483; zuletzt geändert durch Artikel 18 Abs. 2 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
§ 36 KARBV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... und Bewertungsverordnung vom 16. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3871), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. Juni 2011 (BGBl. I S. 1278) geändert worden ist, außer ...


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