Artikel 20 - Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts (ProdSNG k.a.Abk.)

G. v. 08.11.2011 BGBl. I S. 2178, 2012 I 131; Geltung ab 01.12.2011, abweichend siehe Artikel 37
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Artikel 20 Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von und Verkehr mit Sportbooten


Artikel 20 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Dezember 2011 10. ProdSV § 1, § 2, § 3, § 4, § 4a, § 5, § 6

Die Verordnung über das Inverkehrbringen von und Verkehr mit Sportbooten vom 9. Juli 2004 (BGBl. I S. 1605), die zuletzt durch Artikel 3 § 19 der Verordnung vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2868; 2010 I S. 380) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„Zehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

(Verordnung über die Bereitstellung von Sportbooten und den Verkehr mit Sportbooten - 10. ProdSV)".

2.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „das Inverkehrbringen" durch die Wörter „die Bereitstellung auf dem Markt" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „dem Inverkehrbringen" durch die Wörter „der Bereitstellung auf dem Markt" ersetzt.

b)
In Absatz 2 werden die Wörter „in den Verkehr gebracht" durch die Wörter „auf dem Markt bereitgestellt" ersetzt.

c)
In Absatz 7 werden in den Nummern 6, 6a und 14 jeweils die Wörter „den Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht" durch die Wörter „dem Europäischen Wirtschaftsraum auf dem Markt bereitgestellt" ersetzt.

3.
In § 2 werden die Wörter „in den Verkehr gebracht" durch die Wörter „auf dem Markt bereitgestellt" ersetzt.

4.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift werden die Wörter „das Inverkehrbringen" durch die Wörter „die Bereitstellung auf dem Markt" ersetzt.

b)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
Im einleitenden Satzteil werden die Wörter „in den Verkehr gebracht" durch die Wörter „auf dem Markt bereitgestellt" ersetzt.

bb)
In Nummer 1 Buchstabe a werden die Wörter „§ 6 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes" durch die Wörter „§ 7 des Produktsicherheitsgesetzes" und das Wort „zugelassenen" durch das Wort „notifizierten" ersetzt.

c)
In Absatz 2 werden die Wörter „in den Verkehr gebracht" durch die Wörter „auf dem Markt bereitgestellt" ersetzt.

d)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
Im einleitenden Satzteil werden die Wörter „in den Verkehr gebracht" durch die Wörter „auf dem Markt bereitgestellt" ersetzt.

bb)
Nummer 1 wird wie folgt geändert:

aaa)
In Buchstabe a werden die Wörter „§ 6 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes" durch die Wörter „§ 7 des Produktsicherheitsgesetzes" und das Wort „zugelassenen" durch das Wort „notifizierten" ersetzt.

bbb)
In Buchstabe b werden die Wörter „das Inverkehrbringen" durch die Wörter „die Bereitstellung auf dem Markt" ersetzt.

cc)
In Nummer 2 werden die Wörter „das Inverkehrbringen" durch die Wörter „die Bereitstellung auf dem Markt" ersetzt.

e)
Absatz 4 wird wie folgt geändert:

aa)
Im einleitenden Satzteil werden die Wörter „in den Verkehr gebracht" durch die Wörter „auf dem Markt bereitgestellt" ersetzt.

bb)
In Nummer 3 werden die Wörter „§ 6 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes" durch die Wörter „§ 7 des Produktsicherheitsgesetzes" und das Wort „zugelassenen" durch das Wort „notifizierten" ersetzt.

cc)
In Nummer 4 werden die Wörter „das Inverkehrbringen" durch die Wörter „die Bereitstellung auf dem Markt" ersetzt.

5.
In § 4 wird das Wort „erstmalige" gestrichen.

6.
In § 4a Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „in den Verkehr gebracht" durch die Wörter „auf dem Markt bereitgestellt" ersetzt.

7.
In § 5 Absatz 1 werden die Wörter „§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes" durch die Wörter „§ 39 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe a des Produktsicherheitsgesetzes" und die Wörter „in den Verkehr bringt" durch die Wörter „auf dem Markt bereitstellt" ersetzt.

8.
§ 6 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 20 Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 20 ProdSNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ProdSNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2802
Artikel 1 1. BinSchUOuaÄndV Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
... und den Verkehr mit Sportbooten) vom 9. Juli 2004 (BGBl. I S. 1605), die zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, in der jeweils ...
Artikel 2 1. BinSchUOuaÄndV Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
... und den Verkehr mit Sportbooten vom 9. Juli 2004 (BGBl. I S. 1605), die zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, werden im ...


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