Die
Feuerzeugverordnung vom
3. April 2007 (BGBl. I S. 486), die zuletzt durch Artikel
1 der Verordnung vom
9. Januar 2009 (BGBl. I S. 33) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„Verordnung über die Bereitstellung kindergesicherter Feuerzeuge auf dem Markt
(Feuerzeugverordnung - FeuerzeugV)".
- 2.
- In § 1 Absatz 1 werden die Wörter „das Inverkehrbringen von Feuerzeugen" durch die Wörter „die Bereitstellung von Feuerzeugen auf dem Markt" ersetzt.
- 3.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift werden die Wörter „das Inverkehrbringen" durch die Wörter „die Bereitstellung auf dem Markt" ersetzt.
- b)
- In Absatz 1 werden im Satzteil vor Nummer 1 die Wörter „in den Verkehr gebracht" durch die Wörter „auf dem Markt bereitgestellt" ersetzt.
- c)
- In Absatz 2 werden im Satzteil vor Nummer 1 die Wörter „das Inverkehrbringen von Feuerzeugen" durch die Wörter „die Bereitstellung von Feuerzeugen auf dem Markt" ersetzt.
- 4.
- § 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden die Wörter „§ 19 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes" durch die Wörter „§ 39 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe a des Produktsicherheitsgesetzes" und die Wörter „in Verkehr bringt" durch die Wörter „auf dem Markt bereitstellt" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 werden die Wörter „§ 20 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes" durch die Wörter „§ 40 des Produktsicherheitsgesetzes" ersetzt.
Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen und zur Aufhebung der Feuerzeugverordnung
V. v. 30.04.2019 BGBl. I S. 554