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§ 25 - Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG)

Artikel 1 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402 (Nr. 13); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 39
Geltung ab 02.04.2021; FNA: 602-4 Zollverwaltung
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§ 25 Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe



(1) Das Zollkriminalamt kann den Zollfahndungsämtern zur Erfüllung deren Aufgaben fachliche Weisungen erteilen.

(2) Das Zollkriminalamt kann zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 3 Absatz 5 ermittlungsführenden Dienststellen der Zollverwaltung außerhalb des Zollfahndungsdienstes, soweit diese die Ermittlungen nicht selbständig im Sinne des § 386 Absatz 2 der Abgabenordnung führen, fachliche Weisungen erteilen.





 

Frühere Fassungen von § 25 ZFdG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.02.2026Artikel 5 Gesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
vom 10.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 39

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 25 ZFdG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 ZFdG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZFdG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
G. v. 10.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 39
Artikel 5 InfAustEUG Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes
...  1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu den §§ 23 bis 25 durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 22a Datenübermittlung im ... Staaten Unterabschnitt 4 Steuerungsbefugnis der Zentralstelle § 25 Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe". 2. § 3 Absatz 8 wird ... Der bisherige Unterabschnitt 3 wird zu Unterabschnitt 4. 7. Die Überschrift des § 25 wird durch die folgende Überschrift ersetzt: „§ 25 ... des § 25 wird durch die folgende Überschrift ersetzt: „ § 25 Übermittlungsverbote und ...