- 1.
- in der allgemeinen Rentenversicherung auf 87.600 Euro jährlich, was umgerechnet auf den Monat 7.300 Euro ergibt und
- 2.
- in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 107.400 Euro jährlich, was umgerechnet auf den Monat 8.950 Euro ergibt.
- 1.
- in der allgemeinen Rentenversicherung auf 85.200 Euro jährlich, was umgerechnet auf den Monat 7.100 Euro ergibt und
- 2.
- in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 104.400 Euro jährlich, was umgerechnet auf den Monat 8.700 Euro ergibt.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Der Bundeskanzler
Olaf Scholz
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales
Hubertus Heil