§ 77 - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Artikel 1 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199 S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 7 G. v. 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 344
Geltung ab 01.09.2023; FNA: 9232-20 Zulassung zum Straßenverkehr
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§ 77 Ordnungswidrigkeiten


§ 77 wird in 2 Vorschriften zitiert

Ordnungswidrig im Sinne des § 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
entgegen § 3 Absatz 1 Satz 1, § 4 Absatz 1, 2 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1 oder 2, § 9 Absatz 2 Satz 6 Nummer 1, § 10 Absatz 3 Satz 6 Nummer 1, § 12 Absatz 13 Satz 1, § 26 Absatz 5 Satz 3, § 41 Absatz 6 Satz 3, § 42 Absatz 3 Satz 4 oder Absatz 4 Satz 3, § 43 Absatz 2 Satz 5, § 45 Absatz 2 Satz 5, § 53 Absatz 7, § 54 Absatz 4 oder § 56 Absatz 4 ein Fahrzeug in Betrieb setzt,

2.
entgegen § 3 Absatz 5, § 4 Absatz 6, § 5 Absatz 2 Satz 2, § 9 Absatz 2 Satz 7 Nummer 1, § 10 Absatz 3 Satz 7 Nummer 1, § 12 Absatz 12 Satz 4 oder Absatz 13 Satz 2, § 15 Absatz 1 Satz 6 oder Absatz 4 Satz 3, § 26 Absatz 5 Satz 4, § 41 Absatz 6 Satz 4, § 42 Absatz 3 Satz 5 oder Absatz 4 Satz 4, § 43 Absatz 2 Satz 6 oder § 45 Absatz 1 Satz 6 oder Absatz 2 Satz 6 die Inbetriebsetzung eines Fahrzeuges anordnet oder zulässt,

3.
entgegen § 4 Absatz 4 ein Kraftfahrzeug oder einen Krankenfahrstuhl nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise kennzeichnet,

4.
entgegen § 4 Absatz 5 Satz 1, § 13 Absatz 6 Satz 1, § 31 Satz 3, § 41 Absatz 3 Satz 2, § 42 Absatz 5 Satz 3, § 43 Absatz 2 Satz 2, § 46 Absatz 6 oder § 52 Absatz 1 Satz 6 ein dort genanntes Dokument nicht mitführt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt,

5.
entgegen § 4 Absatz 5 Satz 2, § 41 Absatz 3 Satz 5 oder § 56 Absatz 2 Nummer 1 ein dort genanntes Dokument nicht aufbewahrt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt,

6.
einer vollziehbaren Anordnung nach § 5 Absatz 1 oder § 15 Absatz 1 Satz 5, Absatz 4 Satz 2 oder Absatz 5 Satz 8 zuwiderhandelt,

7.
entgegen § 5 Absatz 2 Satz 1, § 17 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 17 Absatz 2 Satz 1, oder entgegen § 51 Absatz 3 ein Fahrzeug nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig außer Betrieb setzen lässt,

8.
entgegen § 7 Absatz 4 Satz 2 ein dort genanntes Dokument nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig auslegt,

9.
entgegen § 9 Absatz 2 Satz 5 oder § 12 Absatz 12 Satz 3 ein Wechselkennzeichen oder ein Zeichen führt,

10.
entgegen § 9 Absatz 2 Satz 6 Nummer 2 oder § 10 Absatz 3 Satz 6 Nummer 2 ein Fahrzeug abstellt,

11.
entgegen § 9 Absatz 2 Satz 7 Nummer 2 oder § 10 Absatz 3 Satz 7 Nummer 2 das Abstellen eines Fahrzeuges anordnet oder zulässt,

12.
entgegen § 14 Absatz 5 Satz 1 oder 2 oder § 15 Absatz 3 Satz 1 oder 2, auch in Verbindung mit § 15 Absatz 3 Satz 3, eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstattet,

13.
entgegen § 15 Absatz 1 Satz 1 oder 2, jeweils auch in Verbindung mit Satz 3, oder entgegen § 15 Absatz 5 Satz 1 oder § 41 Absatz 5 Satz 2 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,

14.
entgegen § 15 Absatz 4 Satz 1 eine Änderung der Angaben nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig beantragt oder die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht oder nicht rechtzeitig zur Änderung vorlegt,

15.
entgegen § 15 Absatz 5 Satz 4 Nummer 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder einen Nachweis nicht oder nicht rechtzeitig erbringt,

16.
entgegen § 15 Absatz 5 Satz 4 Nummer 2 die Ausfertigung eines dort genannten Dokuments nicht oder nicht rechtzeitig beantragt,

17.
entgegen § 15 Absatz 5 Satz 4 Nummer 3 ein dort genanntes Dokument nicht oder nicht rechtzeitig zur Umschreibung vorlegt,

18.
entgegen § 15 Absatz 5 Satz 4 Nummer 4 die Zuteilung eines Kennzeichens nicht oder nicht rechtzeitig beantragt und eine dort genannte Mitteilung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig macht,

19.
entgegen § 17 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 Satz 2 oder Absatz 5 Satz 2 ein dort genanntes Dokument nicht oder nicht rechtzeitig übergibt,

20.
entgegen § 26 Absatz 5 Satz 1 einen Plakettenträger nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig anbringt,

21.
entgegen § 26 Absatz 5 Satz 2 einen Plakettenträger anbringt,

22.
entgegen § 28 Satz 2 oder § 32 Absatz 2 ein dort genanntes Dokument nicht, nicht richtig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise auslegt oder nicht mitführt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt,

23.
entgegen § 41 Absatz 3 Satz 1 eine dort genannte Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig einträgt,

24.
entgegen § 41 Absatz 3 Satz 3 oder 4 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt,

25.
entgegen § 41 Absatz 3 Satz 6 ein Kennzeichenschild oder ein Fahrzeugscheinheft nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt,

26.
entgegen § 42 Absatz 3 Satz 1 oder § 43 Absatz 2 Satz 1 ein dort genanntes Kennzeichen verwendet oder

27.
entgegen § 47 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 nicht sicherstellt, dass ein Kraftfahrzeug ein dort genanntes Kennzeichen oder Unterscheidungszeichen führt.

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Zitierungen von § 77 FZV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 77 FZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FZV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 28.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 236
Anlage BKatV (zu § 1 Absatz 1) Bußgeldkatalog (BKat) (vom 07.09.2023)
... 5 Satz 1 § 13 Absatz 6 Satz 1 § 31 Satz 3 § 52 Absatz 1 Satz 6 § 77 Nummer 4 10 € ... Straße in Betrieb gesetzt § 3 Absatz 1 Satz 1 § 4 Absatz 1 § 77 Nummer 1 70 € 175a Kraftfahrzeug oder ... 10 Absatz 3 Satz 6 Nummer 1 § 42 Absatz 4 Satz 3 § 45 Absatz 2 Satz 5 § 77 Nummer 1 50 € 176 Das vorgeschriebene Kennzeichen an einem ... Fahrzeug nicht geführt § 4 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, 2 § 77 Nummer 1 40 € 177 Fahrzeug außerhalb des auf dem ... abgestellt § 9 Absatz 2 Satz 6 Nummer 2 § 10 Absatz 3 Satz 6 Nummer 2 § 77 Nummer 10 40 €   Betriebsverbot und ... § 15 Absatz 1 Satz 5, auch i. V. m. Absatz 4 Satz 2, Absatz 5 Satz 8 § 77 Nummer 6 40 € 179 Ein Fahrzeug in Betrieb gesetzt, dessen ... § 42 Absatz 3 Satz 4 § 43 Absatz 2 Satz 5 § 45 Absatz 2 Satz 5 § 77 Nummer 1 10 € 179a Fahrzeug in Betrieb gesetzt, obwohl das ... § 12 Absatz 13 Satz 1 i. V m. § 12 Absatz 5 Satz 1, Absatz 9 § 77 Nummer 1 60 € 179b Fahrzeug in Betrieb gesetzt, dessen ... § 12 Absatz 13 Satz 1 i. V. m. § 12 Absatz 2 Satz 1, Absatz 9 § 77 Nummer 1 65 € 179c Fahrzeug mit CC- oder CD-Zeichen auf ... der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist § 12 Absatz 12 Satz 3 § 77 Nummer 9 10 €   Mitteilungs-, Anzeige- und ... § 15 Absatz 1 Satz 1 bis 3, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1 § 77 Nummer 13 und Nummer 14 15 € 180a Als Halter ein Fahrzeug ... außer Betrieb setzen lassen § 17 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 § 77 Nummer 7 15 €   Internetbasierte Zulassung ... zugehörigen zugeteilten Kennzeichen) angebracht § 26 Absatz 5 Satz 1 § 77 Nummer 20 40 € 180c Als Halter einen Plakettenträger auf ... zugehörigen zugeteilten Kennzeichen angebracht § 26 Absatz 5 Satz 2 § 77 Nummer 21 65 € 180d Fahrzeug ohne die dafür ... zugeteilten Kennzeichen in Betrieb gesetzt § 26 Absatz 5 Satz 3 § 77 Nummer 1 70 € 180e Als Halter die Inbetriebsetzung eines ... zugeteilten Kennzeichen zugelassen oder angeordnet § 26 Absatz 5 Satz 4 § 77 Nummer 2 70 €   Rote Kennzeichen, ... das Fahrzeugscheinheft nicht zurückgegeben § 41 Absatz 3 Satz 1, 6 § 77 Nummern 23 und 25 10 € ... Fahrzeug verwendet § 42 Absatz 3 Satz 1 § 43 Absatz 2 Satz 1 § 77 Nummer 26 50 € 183 Gegen die Pflicht zum Fertigen, Aufbewahren ... mit rotem Kennzeichen verstoßen § 41 Absatz 3 Satz 3, 4 und 5 § 77 Nummer 5, 24 25 € 183a Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit ... nicht mitgeführt § 41 Absatz 3 Satz 2 § 43 Absatz 2 Satz 2 § 77 Nummer 4 10 € 183b Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit ... mit Kurzzeitkennzeichen nicht mitgeführt § 42 Absatz 5 Satz 3 § 77 Nummer 4 20 €   Versicherungskennzeichen und ... Versicherungsplakette § 53 Absatz 7 § 56 Absatz 4 § 77 Nummer 1 10 €   Ausländische Kraftfahrzeuge ... nicht mitgeführt oder nicht ausgehändigt § 46 Absatz 6 § 77 Nummer 4 10 € 185a An einem ausländischen Kraftfahrzeug ... deren Anbringung geführt § 47 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 § 77 Nummer 27 10 € 185b An einem ausländischen Kraftfahrzeug ... vorgeschriebene heimische Kennzeichen nicht geführt § 47 Absatz 1 Satz 1 § 77 Nummer 27 40 € 185c An einem ausländischen Kraftfahrzeug ... das Unterscheidungszeichen nicht geführt § 47 Absatz 2 Satz 1 § 77 Nummer 27 15 €". Lfd. Nr. ... 28 Satz 2 § 31 Satz 3 § 32 Absatz 2 § 52 Absatz 1 Satz 6 § 77 Nummer 4 und Nummer 22 10 € 253 Einem Verbot, ein Fahrzeug in Betrieb zu ... zuwidergehandelt oder Beschränkung nicht beachtet § 5 Absatz 1 § 77 Nummer 6 70 €   d) ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
Artikel 5 FZVNEV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
... 1 § 13 Absatz 6 Satz 1 § 31 Satz 3 § 52 Absatz 1 Satz 6 § 77 Nummer 4 10 €  ... in Betrieb gesetzt § 3 Absatz 1 Satz 1 § 4 Absatz 1 § 77 Nummer 1 70 € 175a Kraftfahrzeug oder ... 10 Absatz 3 Satz 6 Nummer 1 § 42 Absatz 4 Satz 3 § 45 Absatz 2 Satz 5 § 77 Nummer 1 50 € 176 Das vorgeschriebene Kennzeichen an einem ... nicht geführt § 4 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, 2 § 77 Nummer 1 40 € 177 Fahrzeug außerhalb des auf dem ... § 9 Absatz 2 Satz 6 Nummer 2 § 10 Absatz 3 Satz 6 Nummer 2 § 77 Nummer 10 40 €   Betriebsverbot und ... 15 Absatz 1 Satz 5, auch i. V. m. Absatz 4 Satz 2, Absatz 5 Satz 8 § 77 Nummer 6 40 € 179 Ein Fahrzeug in Betrieb gesetzt, dessen ... § 42 Absatz 3 Satz 4 § 43 Absatz 2 Satz 5 § 45 Absatz 2 Satz 5 § 77 Nummer 1 10 € 179a Fahrzeug in Betrieb gesetzt, obwohl das ... § 12 Absatz 13 Satz 1 i. V m. § 12 Absatz 5 Satz 1, Absatz 9 § 77 Nummer 1 60 € 179b Fahrzeug in Betrieb gesetzt, dessen ... § 12 Absatz 13 Satz 1 i. V. m. § 12 Absatz 2 Satz 1, Absatz 9 § 77 Nummer 1 65 € 179c Fahrzeug mit CC- oder CD-Zeichen auf ... der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist § 12 Absatz 12 Satz 3 § 77 Nummer 9 10 €   Mitteilungs-, Anzeige- und  ... § 15 Absatz 1 Satz 1 bis 3, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1 § 77 Nummer 13 und Nummer 14 15 € 180a Als Halter ein ... außer Betrieb setzen lassen § 17 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 § 77 Nummer 7 15 €   Internetbasierte Zulassung ... zugeteilten Kennzeichen) angebracht § 26 Absatz 5 Satz 1 § 77 Nummer 20 40 € 180c Als Halter einen Plakettenträger auf ... zugehörigen zugeteilten Kennzeichen angebracht § 26 Absatz 5 Satz 2 § 77 Nummer 21 65 € 180d Fahrzeug ohne die dafür ... zugeteilten Kennzeichen in Betrieb gesetzt § 26 Absatz 5 Satz 3 § 77 Nummer 1 70 € 180e Als Halter die Inbetriebsetzung eines ... zugeteilten Kennzeichen zugelassen oder angeordnet § 26 Absatz 5 Satz 4 § 77 Nummer 2 70 €   Rote Kennzeichen,  ... das Fahrzeugscheinheft nicht zurückgegeben § 41 Absatz 3 Satz 1, 6 § 77 Nummern 23 und 25 10 €  ... Fahrzeug verwendet § 42 Absatz 3 Satz 1 § 43 Absatz 2 Satz 1 § 77 Nummer 26 50 € 183 Gegen die Pflicht zum Fertigen, Aufbewahren ... mit rotem Kennzeichen verstoßen § 41 Absatz 3 Satz 3, 4 und 5 § 77 Nummer 5, 24 25 € 183a Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit ... mitgeführt § 41 Absatz 3 Satz 2 § 43 Absatz 2 Satz 2 § 77 Nummer 4 10 € 183b Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit ... mit Kurzzeitkennzeichen nicht mitgeführt § 42 Absatz 5 Satz 3 § 77 Nummer 4 20 €   Versicherungskennzeichen und ... Versicherungsplakette § 53 Absatz 7 § 56 Absatz 4 § 77 Nummer 1 10 €   Ausländische ... nicht mitgeführt oder nicht ausgehändigt § 46 Absatz 6 § 77 Nummer 4 10 € 185a An einem ausländischen Kraftfahrzeug ... Anbringung geführt § 47 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 § 77 Nummer 27 10 € 185b An einem ausländischen Kraftfahrzeug ... heimische Kennzeichen nicht geführt § 47 Absatz 1 Satz 1 § 77 Nummer 27 40 € 185c An einem ausländischen Kraftfahrzeug ... das Unterscheidungszeichen nicht geführt § 47 Absatz 2 Satz 1 § 77 Nummer 27 15 €". 2. Die laufenden Nummern 252 und 253 ... 28 Satz 2 § 31 Satz 3 § 32 Absatz 2 § 52 Absatz 1 Satz 6 § 77 Nummer 4 und Nummer 22 10 € 253 Einem Verbot, ein Fahrzeug in Betrieb zu ... zuwidergehandelt oder Beschränkung nicht beachtet § 5 Absatz 1 § 77 Nummer 6 70 €".  ...


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