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§ 124 - Einkommensteuergesetz (EStG)

neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 30.06.1979; FNA: 611-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 124 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 124 EStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 21.12.2022 (29.12.2023)Artikel 19 Kreditzweitmarktförderungsgesetz
vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
aktuell vorher 21.12.2022Artikel 1 Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
vom 16.12.2022 BGBl. I S. 2294
aktuellvor 21.12.2022früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 124 EStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 124 EStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Artikel 1 JStG 2022 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... der Gas-/Wärmepreisbremse § 123 Grundsatz der Besteuerung § 124 Einstieg und Milderungszone § 125 Zufluss und Besteuerung § ... 5, sondern wird dem zu versteuernden Einkommen des § 2 Absatz 5 Satz 1 nach Maßgabe des § 124 hinzugerechnet. § 124 Einstieg und Milderungszone (1) Die Entlastung ... des § 2 Absatz 5 Satz 1 nach Maßgabe des § 124 hinzugerechnet. § 124 Einstieg und Milderungszone (1) Die Entlastung nach § 123 Absatz 1 ist mit Beginn ...

Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 19 KrZwMGEG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... werden die Überschrift des Abschnittes XVI und die Angaben zu den §§ 123 bis 126 gestrichen. 2. Die Überschrift des Abschnittes XVI wird gestrichen. ... 2. Die Überschrift des Abschnittes XVI wird gestrichen. 3. Die §§ 123 bis 126 werden ...