Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV)

Artikel 1 V. v. 20.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 159
Geltung ab 24.06.2023; FNA: 2126-13-42 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Bezugnahmen auf technische Normen
§ 4 Vollzug
Abschnitt 2 Beschaffenheit des Trinkwassers
§ 5 Allgemeine Anforderungen
§ 6 Mikrobiologische Anforderungen
§ 7 Chemische Anforderungen
§ 8 Anforderungen in Bezug auf Indikatorparameter
§ 9 Radiologische Anforderung
§ 10 Stelle der Einhaltung der Anforderungen
Abschnitt 3 Anzeigepflichten in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen
§ 11 Anzeigepflichten in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen
§ 12 Anzeigepflichten in Bezug auf Nichttrinkwasseranlagen
Abschnitt 4 Anforderungen an Wasserversorgungsanlagen
§ 13 Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen
§ 14 Allgemeine Anforderungen an Werkstoffe und Materialien für die Errichtung oder Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen
§ 15 Grundlagen für die Bewertung von Werkstoffen und Materialien im Kontakt mit Trinkwasser
§ 16 Konformitätsvermutung
§ 17 Trinkwasserleitungen aus Blei
Abschnitt 5 Aufbereitung
§ 18 Aufbereitungszwecke
§ 19 Allgemeine Anforderungen an die Aufbereitung
§ 20 Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren
§ 21 Ausnahmen
§ 22 Abgabeverbot bei unzulässiger Aufbereitung
§ 23 Pflicht zur Aufbereitung
§ 24 Untersuchung auf den Betriebsparameter Trübung bei Filtration
§ 25 Aufzeichnungspflichten des Betreibers
§ 26 Information der Anschlussnehmer und Verbraucher über Aufbereitung
Abschnitt 6 Untersuchungspflichten des Betreibers
§ 27 Besichtigung von Schutzzonen, Untersuchung von Rohwasser
§ 28 Untersuchungspflichten in Bezug auf mikrobiologische Parameter, chemische Parameter, Indikatorparameter und Aufbereitungsstoffe bei zentralen und dezentralen Wasserversorgungsanlagen; Untersuchungsplan
§ 29 Untersuchungspflichten in Bezug auf mikrobiologische Parameter, chemische Parameter, Indikatorparameter und Aufbereitungsstoffe bei anderen Wasserversorgungsanlagen
§ 30 Programm für betriebliche Untersuchungen
§ 31 Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionella spec.
§ 32 Untersuchungspflichten in Bezug auf radioaktive Stoffe
§ 33 Ausnahmen von den Untersuchungspflichten in Bezug auf radioaktive Stoffe
Abschnitt 7 Risikobasierter Ansatz
§ 34 Pflicht zum Risikomanagement für Wasserversorgungsanlagen
§ 35 Risikomanagement für Wasserversorgungsanlagen
§ 36 Indikatorparameter somatische Coliphagen
§ 37 Vorschlag für eine Anpassung oder Beibehaltung des Untersuchungsplans oder für die Bestimmung von Untersuchungspflichten
§ 38 Verfahren zur Entscheidung über eine Anpassung oder Beibehaltung des Untersuchungsplans oder für eine Bestimmung von Untersuchungspflichten
Abschnitt 8 Zugelassene Untersuchungsstellen
§ 39 Beauftragung einer zugelassenen Untersuchungsstelle
§ 40 Zugelassene Untersuchungsstellen
Abschnitt 9 Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen
§ 41 Stelle der Probennahme
§ 42 Probennahmeverfahren
§ 43 Untersuchungsverfahren
§ 44 Niederschrift über das Untersuchungsergebnis
Abschnitt 10 Regelmäßige Information der Anschlussnehmer und Verbraucher
§ 45 Regelmäßige Information der Anschlussnehmer und Verbraucher in Textform
§ 46 Regelmäßige internetbasierte Information der Verbraucher
Abschnitt 11 Pflichten des Betreibers bei der Nichteinhaltung von Grenzwerten oder Höchstwerten, bei der Nichterfüllung von Anforderungen und bei außergewöhnlichen Vorkommnissen; Verbote
§ 47 Anzeigepflichten
§ 48 Klärung der Ursachen und Maßnahmen zur Abhilfe
§ 49 Abgabeverbot
§ 50 Maßnahmenplan des Betreibers
§ 51 Handlungspflichten des Betreibers in Bezug auf Legionella spec.
§ 52 Information der Verbraucher bei Überschreitungen von Grenzwerten, Höchstwerten, Anforderungen, Parameterwerten oder Erreichen des technischen Maßnahmenwerts
Abschnitt 12 Pflichten der zugelassenen Untersuchungsstelle
§ 53 Anzeigepflicht und Meldepflicht der zugelassenen Untersuchungsstelle in Bezug auf Legionella spec.
Abschnitt 13 Überwachung
§ 54 Überwachung durch das Gesundheitsamt
§ 55 Umfang der Überwachung durch das Gesundheitsamt
§ 56 Berichtsplan des Gesundheitsamts für ein Wasserversorgungsgebiet
§ 57 Überwachung durch die zuständige Behörde im Hinblick auf radioaktive Stoffe
§ 58 Mitwirkungs- und Duldungspflichten
§ 59 Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Überwachung durch das Gesundheitsamt oder die zuständige Behörde
§ 60 Niederschrift über die Überwachung
Abschnitt 14 Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr
§ 61 Anordnungen des Gesundheitsamts oder der zuständigen Behörde zur Gefahrenvorsorge
§ 62 Beurteilung von Gefährdungen und Risiken
§ 63 Anordnungen von Maßnahmen des Gesundheitsamts oder der zuständigen Behörde zur Gefahrenabwehr bei Wasserversorgungsanlagen
§ 64 Anordnungen des Gesundheitsamts zur Gefahrenabwehr bei Trinkwasserinstallationen
§ 65 Klärung der Ursachen und Anordnung von Maßnahmen durch das Gesundheitsamt oder die zuständige Behörde
§ 66 Zulassung der Abweichung von Grenzwerten oder Höchstwerten für chemische Parameter
§ 67 Information der betroffenen Verbraucher
§ 68 Besondere Maßnahmen des Gesundheitsamts in Bezug auf Legionella spec.
Abschnitt 15 Berichtswesen
§ 69 Berichtspflichten der Behörden
§ 70 Bewertung von Trinkwasserinstallationen
Abschnitt 16 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 71 Straftaten
§ 72 Ordnungswidrigkeiten
Anlage 1 (zu § 6 Absatz 2 bis 4, § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a, § 29 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 und 2 Nummer 2, § 47 Absatz 1 Nummer 3, § 56 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, § 61 Nummer 5 Buchstabe a und Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, § 69 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3) Mikrobiologische Parameter
Anlage 2 (zu § 7 Absatz 2 und 3, § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe a, § 41 Absatz 3, § 47 Absatz 1 Nummer 5, § 48 Absatz 5, § 55 Absatz 5 Satz 3, § 61 Nummer 5 Buchstabe b und Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, § 65 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 1, § 66 Absatz 1, § 69 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3) Chemische Parameter
Anlage 3 (Teil I zu § 8 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, § 29 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 2 Nummer 2, § 47 Absatz 1 Nummer 7, § 49 Absatz 1 Nummer 3, § 61 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, § 62 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2, § 65 Absatz 3 Satz 1 Teil II zu § 39 Absatz 4 Nummer 2, § 51 Absatz 1, § 53 Absatz 1, § 68 Absatz 1 Teil III zu § 36 Absatz 2 Satz 1) Indikatorparameter
Anlage 4 (zu § 9 Satz 2, § 32 Absatz 1 Satz 1 bis 3, Absatz 4 Satz 4, Absatz 5 Satz 3, Absatz 6 Satz 1 und Absatz 8, den §§ 33, 39 Absatz 4 Nummer 3, § 43 Absatz 7 Satz 2, § 47 Absatz 1 Nummer 8, § 62 Absatz 3, § 69 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3) Anforderungen an Trinkwasser in Bezug auf radioaktive Stoffe
Anlage 5 (zu § 24 Absatz 1 und 3) Betriebsparameter Trübung
Anlage 6 (zu § 28 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 3 Satz 1 und 2, § 32 Absatz 7 Satz 2, § 56 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2) Untersuchungshäufigkeit
Anlage 7 (zu § 32 Absatz 8, § 43 Absatz 6 Satz 1 und 3 und Absatz 7 Satz 1) Spezifikationen für die Untersuchung der Parameter


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