Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (Wertpapierinstitutsgesetz - WpIG)

Artikel 1 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990 (Nr. 23); zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 26.06.2021; FNA: 7610-23 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 2a Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen
§ 3 Ausnahmen
§ 4 Gesetzlicher Aufsichtsrahmen für Große Wertpapierinstitute
Abschnitt 2 Aufgaben und grundlegende Befugnisse der Bundesanstalt
§ 5 Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt
§ 6 Sofortige Vollziehbarkeit
§ 7 Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen
§ 8 Befugnis zur Erstreckung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf bestimmte Wertpapierinstitute
Abschnitt 3 Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen
§ 9 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
§ 10 Zusammenarbeit innerhalb des Europäischen Systems der Finanzaufsicht
§ 11 Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Stellen
§ 12 Verschwiegenheitspflicht
Abschnitt 4 Hinweisgebersystem und Aufzeichnungsverpflichtung bei Wertpapierinstituten; Form der einzureichenden Dokumente
§ 13 Hinweisgebersystem und Aufzeichnungsverpflichtung
§ 14 Kommunikation mit Bundesanstalt und Deutscher Bundesbank; Verordnungsermächtigung
Kapitel 2 Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen
Abschnitt 1 Erlaubnis
§ 15 Erlaubnis für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen
§ 16 Erlaubnisverfahren und Bekanntmachung
§ 17 Anfangskapital
§ 18 Versagung der Erlaubnis
§ 19 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
Abschnitt 2 Geschäftsleiter und Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan
§ 20 Geschäftsleiter
§ 21 Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan
§ 22 Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans
§ 23 Tätigkeitsverbote für natürliche Personen, die nicht Geschäftsleiter sind
Abschnitt 3 Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 24 Anzeige
§ 25 Beurteilungszeitraum
§ 26 Beurteilungskriterien und Untersagung
§ 27 Untersagung der Stimmrechtsausübung und Weisungsrecht
Abschnitt 4 Vertraglich gebundene Vermittler, Bezeichnungsschutz und Registervorschriften
§ 28 Verpflichtungen von Wertpapierinstituten bei der Bestellung vertraglich gebundener Vermittler
§ 29 Bezeichnungsschutz
§ 30 Registervorschriften
Kapitel 3 Informationen über die zuständigen Sicherungseinrichtungen
§ 31 Information über die Sicherungseinrichtung
§ 32 Information der Kunden über das Ausscheiden aus einer Sicherungseinrichtung
Kapitel 4 Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
§ 33 Interne Sicherungsmaßnahmen
§ 34 Zeitpunkt der Identitätsüberprüfung
§ 35 Verstärkte Sorgfaltspflichten
§ 36 Geldwäscherechtliche Pflichten für Investmentholdinggesellschaften
§ 37 Verbotene Geschäfte
Kapitel 5 Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht
Abschnitt 1 Grundlagen der Solvenzaufsicht
§ 38 Anwendungsbereich
§ 39 Internes Kapital und liquide Mittel
§ 40 Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung
§ 41 Interne Unternehmensführung
§ 42 Länderspezifische Berichterstattung
§ 43 Aufgaben der Geschäftsleiter im Rahmen des Risikomanagements
§ 44 Funktion des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans im Rahmen des Risikomanagements; Ausschussbildung
§ 45 Risikosteuerung
§ 46 Vergütungssystem; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 2 Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess
§ 47 Aufsichtliche Überprüfung und Bewertung
§ 48 Laufende Überprüfung der Erlaubnis zur Verwendung interner Modelle
Abschnitt 3 Besondere Befugnisse der Bundesanstalt bei der laufenden Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
§ 49 Besondere Aufsichtsbefugnisse
§ 50 Zusätzliche Eigenmittelanforderungen
§ 51 Vorgaben zu zusätzlichen Eigenmitteln
§ 52 Besondere Liquiditätsanforderungen
§ 53 Zusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden
§ 54 Veröffentlichungspflichten
§ 55 Pflicht zur Unterrichtung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde
Abschnitt 4 Besonderheiten bei der Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen
Unterabschnitt 1 Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen auf konsolidierter Basis und Beaufsichtigung der Einhaltung der Gruppenkapitalanforderungen
§ 56 Zuständigkeit der Bundesanstalt für die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis und die Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests
§ 57 Informationspflichten in Krisensituationen
§ 58 Aufsichtskollegien
§ 59 Kooperation der Bundesanstalt mit anderen zuständigen Behörden
§ 60 Nachprüfung von Informationen über Unternehmen in anderen Vertragsstaaten
Unterabschnitt 2 Investmentholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften und gemischte Unternehmen
§ 61 Einbezug von Holdinggesellschaften bei der Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests
§ 62 Qualifikation von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Investmentholdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft; Tätigkeitsuntersagung; Verwarnung
§ 63 Gemischte Holdinggesellschaften
Abschnitt 5 Anzeigepflichten; Wertpapierinstitute mit Mutterunternehmen im Drittstaat
§ 64 Anzeigepflichten für alle Wertpapierinstitute
§ 65 Anzeigepflichten für Große Wertpapierinstitute
§ 66 Anzeigepflichten für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute
§ 67 Anzeigepflichten von Geschäftsleitern, Investmentholdinggesellschaften sowie gemischten Finanzholdinggesellschaften
§ 68 Befugnis für einzelfallbezogene Anzeigepflichten; Verordnungsermächtigung
§ 69 Bewertung der Aufsicht im Drittstaat und andere Aufsichtstechniken
Kapitel 6 Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
Abschnitt 1 Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 70 Errichten einer Zweigniederlassung durch inländische Wertpapierinstitute
§ 71 Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Wertpapierinstitute
§ 72 Änderung der angezeigten Verhältnisse
Abschnitt 2 Errichten einer Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat
§ 73 Errichten einer Zweigniederlassung durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat
§ 74 Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 75 Unterrichtungsbefugnis und Maßnahmen der Bundesanstalt
Kapitel 7 Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen, Prüferbestellung und Prüfung
§ 76 Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen
§ 77 Prüferbestellung und Anzeige
§ 78 Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung
Kapitel 7a DLT-Pilotregelung nach der Verordnung (EU) 2022/858
§ 78a Zuständigkeit
§ 78b Ausnahmen von der Erlaubnispflicht nach § 15
§ 78c Unterlagen und Anträge nach der Verordnung (EU) 2022/858
Kapitel 8 Maßnahmen bei Gefahr
§ 79 Maßnahmen bei Gefahr
§ 80 Sonderbeauftragter
§ 81 Abwicklung laufender Geschäfte; Ausnahmen; Verbot der Zwangsvollstreckung
Kapitel 9 Straf- und Bußgeldvorschriften, öffentliche Bekanntmachung und Mitteilungen in Strafsachen
§ 82 Strafvorschriften
§ 83 Bußgeldvorschriften
§ 84 Öffentliche Bekanntmachung von Verwaltungssanktionen und -maßnahmen
§ 85 Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
Kapitel 10 Übergangsvorschriften
§ 86 Übergangsvorschriften für bestehende Wertpapierinstitute


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