Änderungen an EEG- und Ausschreibungsgebührenverordnung (EEGAusGebV)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 01.10.2021(Aufhebung)§ 7 Besondere Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV)
vom 19. August 2021 (BGBl. I S. 3715)
 27.07.2021Anlage Artikel 11a Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026)
 01.01.2021Anlage Artikel 9 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3138)
 30.01.2020Synopse gesamt oder einzeln für
§ 1, § 2, Anlage
Artikel 2 Verordnung zu den Innovationsausschreibungen und zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher Verordnungen
vom 20. Januar 2020 (BGBl. I S. 106)
 14.03.2018Anlage Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Ausschreibungsgebührenverordnung
vom 5. März 2018 (BGBl. I S. 224)
 18.08.2017Synopse gesamt oder einzeln für
§ 1, § 2, Anlage
Artikel 4 Verordnung zu Ausschreibungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme, zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen
vom 10. August 2017 (BGBl. I S. 3167)
 16.08.2017Synopse gesamt oder einzeln für
§ 1, § 2, Anlage
Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung und zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
vom 10. August 2017 (BGBl. I S. 3102)
 01.01.2017Synopse gesamt oder einzeln für
§ 1, § 2, Anlage
Artikel 16 Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258)
 15.07.2016Synopse gesamt oder einzeln für
§ 1, § 2, Anlage
Artikel 3 Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung der Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
vom 11. Juli 2016 (BGBl. I S. 1629)
 12.02.2015(Inkrafttreten)Artikel 2 Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
vom 6. Februar 2015 (BGBl. I S. 108)
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:

-
Besondere Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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