§ 5 - Flaggenrechtsverordnung (FlRV)

V. v. 04.07.1990 BGBl. I S. 1389; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 18.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 184
Geltung ab 15.07.1990; FNA: 9514-1-5 Flaggenrecht
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§ 5 (aufgehoben)


§ 5 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 7 Gesetz zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften G. v. 18. Juni 2026 BGBl. 2026 I Nr. 184 m.W.v. 1. Juli 2026

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Frühere Fassungen von § 5 FlRV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2026Artikel 7 Gesetz zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften
vom 18.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 184
aktuell vorher 04.07.2013Artikel 5 Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und sonstiger Vorschriften mit Bezug zur Seeschifffahrt
vom 27.06.2013 BGBl. I S. 1926
aktuellvor 04.07.2013früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 5 FlRV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 FlRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FlRV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften
G. v. 18.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 184
Artikel 7 FlaggRuaÄndG Änderung der Flaggenrechtsverordnung
... die Vorlage geeigneter Nachweise glaubhaft zu machen." 3. Die §§ 3 bis 5 werden gestrichen. 4. In der Überschrift des Unterabschnitts 1a wird die Angabe ...

Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und sonstiger Vorschriften mit Bezug zur Seeschifffahrt
V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1926
Artikel 5 SeeVerkuVersRÄndV Änderung der Flaggenrechtsverordnung
... (BGBl. I S. 3003) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 5 Absatz 2 wird das Wort „See-Berufsgenossenschaft" durch die Wörter ...


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