Die
Bundesleistungsbesoldungsverordnung vom
23. Juli 2009 (BGBl. I S. 2170), die zuletzt durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2163) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 wird wie folgt gefasst:
„§ 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger in den Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsordnung A sowie in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2."
- 2.
- § 2 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger im Sinne dieser Verordnung sind:
- 1.
- Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten,
- 2.
- Richterinnen und Richter, die ihr Amt nicht ausüben,
- 3.
- Staatsanwältinnen und Staatsanwälte."
- 3.
- In § 3 Satz 2 werden die Wörter „Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger" durch die Wörter „Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten" ersetzt.
- 4.
- In § 7 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „der Bundesbesoldungsordnung A" gestrichen.
- 5.
- In § 6 Absatz 2 Satz 1 und 3, § 8 Absatz 1 Satz 2 und § 9 Absatz 2 Satz 2 werden jeweils die Wörter „in Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsordnung A" gestrichen.
V. v. 23.07.2009 BGBl. I S. 2170; zuletzt geändert durch Artikel 7 V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27