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Artikel 12 - Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (EEG2021-EG k.a.Abk.)

Artikel 12 Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung


Artikel 12 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2021 GEEV § 6, § 10, § 17, § 18, § 24, § 37

Die Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung vom 10. August 2017 (BGBl. I S. 3102), die durch Artikel 19 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 17 wie folgt gefasst:

§ 17 (weggefallen)".

2.
In § 6 Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „10" durch die Angabe „20" ersetzt.

3.
In § 10 Absatz 1 Nummer 2 werden die Wörter „nach Nummer 1 oder Nummer 3 der Anlage zur Ausschreibungsgebührenverordnung" ersetzt durch die Wörter „, die für die Durchführung des Zuschlagsverfahrens zu erheben ist,".

4.
§ 17 wird aufgehoben.

5.
In § 18 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „einmalig unter den in § 36e Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 und Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes genannten Voraussetzungen" durch die Wörter „unter den in § 36e Absatz 2 und 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes genannten Voraussetzungen" ersetzt.

6.
§ 24 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

„2.
(weggefallen)".

b)
In Nummer 3 wird die Angabe „10" durch die Angabe „20" ersetzt.

7.
In § 37 Satz 2 werden die Wörter „und § 36c Absatz 6 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 12 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 EEG2021-EG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEG2021-EG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
§ 1 BNetzABGebV Erhebung von Gebühren und Auslagen
... vom 10. August 2017 (BGBl. I S. 3102), die zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3138 ) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 21. ...