(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 5 am 1. Januar 2025 in Kraft.
(1a) Die
Artikel 19a und
19b treten mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.
(3)
Artikel 75 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(5) Die
Artikel 3,
28,
33,
35,
40 Nummer 18 und 19, die
Artikel 44,
48,
50,
68,
72,
79 und
82 treten am 1. Januar 2024 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 31. August 2021.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759