Artikel 10 - Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz militärisches Personal (MilPersGleiFoG)

Artikel 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 10 ändert mWv. 25. Januar 2024 SGleiG

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 7 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt das Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz vom 27. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3822), das zuletzt durch Artikel 65 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, außer Kraft.

(2) Artikel 9 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.

(3) Die Artikel 6 und 7 treten vorbehaltlich der Absätze 5 bis 7 mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.

(4) Artikel 8 tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

(5) Artikel 6 Nummer 9 und Artikel 7 Nummer 9 treten mit Wirkung vom 1. Juli 2020 in Kraft.

(6) Artikel 6 Nummer 11 und Artikel 7 Nummer 8 treten mit Wirkung vom 24. November 2021 in Kraft.

(7) Artikel 6 Nummer 6 und 10 und Artikel 7 Nummer 5 treten am 1. Januar 2024 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. Januar 2024.



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