§§ Buzer.de §§ Gesetze ...
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(Stand: BGBl. I 2010, Nr. 38, S. 943-974, ausgegeben am 26.07.2010)
Artikel-Nr. bzw. §
Gesetzestitel,
Abkürzung, BGBl

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im UmwG

Umwandlungsgesetz (UmwG)

G. v. 28.10.1994 BGBl. I S. 3210, 1995 I S. 428; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 24.09.2009 BGBl. I S. 3145; Geltung ab 01.01.1995
FNA: 4120-9-2; 4 Zivilrecht und Strafrecht 41 Handelsrecht 412 Recht der Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Wirtschaftsvereine 4120 Recht der Kapitalgesellschaften
Änderungen / Synopse | 56 Gesetze verweisen aus 108 Artikeln auf UmwG


Drittes Buch Spaltung

Erster Teil Allgemeine Vorschriften

Erster Abschnitt Möglichkeit der Spaltung



§ 125 Anzuwendende Vorschriften



Auf die Spaltung sind die Vorschriften des Ersten bis Neunten Abschnitts des Zweiten Buches mit Ausnahme des § 9 Abs. 2, bei Abspaltung und Ausgliederung mit Ausnahme des § 18 sowie bei Ausgliederung mit Ausnahme des § 14 Abs. 2 und der §§ 15, 29 bis 34, 54, 68 und 71 entsprechend anzuwenden, soweit sich aus diesem Buch nichts anderes ergibt. Eine Prüfung im Sinne der §§ 9 bis 12 findet bei Ausgliederung nicht statt. An die Stelle der übertragenden Rechtsträger tritt der übertragende Rechtsträger, an die Stelle des übernehmenden oder neuen Rechtsträgers treten gegebenenfalls die übernehmenden oder neuen Rechtsträger.