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§ 3 - InVeKoS-Verordnung (InVeKoSV)

§ 3 Flächenidentifizierungssystem



Die Landesregierungen bestimmen unbeschadet des § 8a durch Rechtsverordnung, auf welche der nachfolgend genannten Referenzparzellen sich das nach den in § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis Nummer 2a genannten Rechtsakten zu errichtende System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen stützt:

1.
Feldblock: eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche eines oder mehrerer Betriebsinhaber,

2.
Schlag: eine zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche, die von einem Betriebsinhaber mit einem von der Landesstelle vor der Antragstellung für die Zwecke der Antragsbearbeitung festgelegten Nutzungscode beantragt wird,

3.
Feldstück: eine zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche eines Betriebsinhabers,

4.
Flurstück: eine im Kataster abgegrenzte Fläche.

Nichtlandwirtschaftliche Flächen, für die Artikel 34 Absatz 2 Satz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 zur Anwendung kommt, sind bei der Bestimmung der Referenzparzellen als landwirtschaftliche Flächen zu behandeln. Zur Durchführung des Flächendatenabgleichs ist der in der Anlage 1 bezeichnete Flächenidentifikator zu verwenden.





 

Frühere Fassungen von § 3 InVeKoSV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 11.05.2010Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
vom 07.05.2010 eBAnz AT51 2010 V1
aktuell vorher 14.05.2008Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung, der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der Seefischereiverordnung
vom 08.05.2008 BGBl. I S. 801
aktuell vorher 17.04.2007Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung und der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
vom 04.04.2007 BGBl. I S. 489
aktuell vorher 01.01.2006Artikel 1 Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung
vom 23.12.2005 BGBl. I S. 3720
aktuellvor 01.01.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 InVeKoSV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 InVeKoSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InVeKoSV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 InVeKoSV Anwendungsbereich (vom 03.10.2014)
...  (3) Auf die in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Stützungsregelungen sind nur §§ 3 , 6a und § 31a anzuwenden. Die Zuständigkeit der Länder, die Durchführung der ...
§ 4 InVeKoSV Begriff der landwirtschaftlichen Parzelle (vom 11.05.2010)
... Landwirtschaftliche Parzelle ist ein Schlag. § 3 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Abweichend von Absatz 1 können die Landesregierungen ... 1. landwirtschaftliche Flächen und 2. Flächen im Sinne des § 3 Satz 2 mit unterschiedlichen Nutzungscodes, die zu einer Kulturgruppe gehören und ...
Anlage 1 InVeKoSV (zu § 3 Satz 3 und § 7 Absatz 8a) Flächenidentifikator (16 Stellen) (vom 11.05.2010)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung und der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
V. v. 04.04.2007 BGBl. I S. 489
Artikel 2 BetrPrämDurchfVuaÄndV Änderung der InVeKoS-Verordnung
... Wörter „Aufkäufer oder einen Verarbeiter" ersetzt. 2. In § 3 wird im einleitenden Satzteil die Angabe „§ 16" durch die Angabe „§ ...

Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung, der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der Seefischereiverordnung
V. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 801
Artikel 2 BetrPrämDurchfVuaÄndV Änderung der InVeKoS-Verordnung
...  (3) Auf die in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Stützungsregelungen sind nur § 3 Satz 2 und 3 und § 6a anzuwenden. Die Zuständigkeit der Länder, die ... „§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a und b" ersetzt. 3. Dem § 3 werden folgende Sätze angefügt: „Das nach den in § 1 Abs. 1 Nr. 1 ... Die Überschrift der Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 3 Satz 3, § 7 Abs. 8a und § 27e Abs. 2 Nr. 2) Flächenidentifikator (16 ...

Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung
V. v. 23.12.2005 BGBl. I S. 3720
Artikel 1 InVeKoSVÄndV Änderung der InVeKoS-Verordnung
... für Tabak beziehen." 3. § 2a wird aufgehoben. 4. In § 3 Nr. 2 werden die Wörter „Landwirtschaftliche Parzelle (Schlag)" durch das Wort ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 07.05.2010 eBAnz AT51 2010 V1
Artikel 2 2. BetrPrämDurchfVuaÄndV Änderung der InVeKoS-Verordnung
...  c) In Absatz 3 werden aa) die Angabe „§ 3 Satz 2 und 3 und § 6a" durch die Angabe „§§ 3, 6a und § 31a" ... die Angabe „§ 3 Satz 2 und 3 und § 6a" durch die Angabe „§§ 3 , 6a und § 31a" ersetzt und bb) nach den Wörtern „Rechtsakte der ... Kürzungen und Ausschlüsse mindestens einen Hektar umfasst." 5. In § 3 werden die Sätze 1 und 2 wie folgt gefasst: „Die Landesregierungen ... als landwirtschaftliche Flächen zu behandeln." 6. Nach § 3 wird folgender § 4 eingefügt: „§ 4 Begriff der ... landwirtschaftlichen Parzelle (1) Landwirtschaftliche Parzelle ist ein Schlag. § 3 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Abweichend von Absatz 1 können die ... 1. landwirtschaftliche Flächen und 2. Flächen im Sinne des § 3 Satz 2 mit unterschiedlichen Nutzungscodes, die zu einer Kulturgruppe gehören und ... Die Überschrift der Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 3 Satz 3 und § 7 Absatz 8a) Flächenidentifikator (16 ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 15.04.2011 eBAnz AT49 2011 V1
Artikel 1 2. DirektZahlVerpflVuaÄndV Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
... nach den Anforderungen der Anlage 4 angebaut werden, gelten Schläge im Sinne des § 3 Satz 1 Nummer 2 der InVeKoS-Verordnung, 1. auf denen Flächen zum Zwecke der Jagd ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeswaldgesetzes
G. v. 31.07.2010 BGBl. I S. 1050
Artikel 1 2. BWaldGÄndG
...  3. mit Forstpflanzen bestockte Flächen, die am 6. August 2010 in dem in § 3 Satz 1 der InVeKoS-Verordnung vom 3. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3194), die zuletzt durch Artikel 2 ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung (DirektZahlVerpflV)
V. v. 04.11.2004 BGBl. I S. 2778; aufgehoben durch § 11 V. v. 17.12.2014 BAnz AT 23.12.2014 V1
§ 3 DirektZahlVerpflV Erhalt der organischen Substanz im Boden und Schutz der Bodenstruktur (vom 21.04.2011)
... nach den Anforderungen der Anlage 4 angebaut werden, gelten Schläge im Sinne des § 3 Satz 1 Nummer 2 der InVeKoS-Verordnung, 1. auf denen Flächen zum Zwecke der Jagd ...