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Anlage Nr. 174 - 185c - Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)

Anlage Nr. 174 - 185c (zu § 1 Abs. 1) Verstöße gegen Regeln der FZV


Anlage Nr. 174 - 185c hat 4 frühere Fassungen

Lfd. Nr. TatbestandFZVRegelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
 c) Fahrzeug-Zulassungsverordnung   
 
Mitführen und Aushändigen von Fahr-
zeugpapieren

174Die Zulassungsbescheinigung Teil I oder sonstige
Bescheinigung nicht mitgeführt
§ 4 Abs. 5 Satz 1
§ 11 Abs. 5
§ 26 Abs. 1 Satz 6
§ 48 Nr. 5
10 €

 
Zulassung

175Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger
ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung,
Betriebserlaubnis, Zulassung oder außerhalb
des auf dem Saisonkennzeichen angegebe-
nen Betriebszeitraums oder nach dem auf
dem Kurzzeitkennzeichen oder nach dem auf
dem Ausfuhrkennzeichen angegebenen Ab-
laufdatum oder Fahrzeug mit Wechselkenn-
zeichen ohne oder mit einem unvollständigen
Wechselkennzeichen auf einer öffentlichen
Straße in Betrieb gesetzt
§ 3 Abs. 1 Satz 1
§ 4 Abs. 1
§ 8 Abs. 1a Satz 6
§ 9 Abs. 3 Satz 5
§ 16 Abs. 2 Satz 8
§ 19 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3
§ 48 Nr. 1
50 Euro

176Das vorgeschriebene Kennzeichen an einem von der
Zulassungspflicht ausgenommenen Fahrzeug nicht
geführt
§ 4 Abs. 2 Satz 1,
Abs. 3 Satz 1, 2
§ 48 Nr. 3
40 €

177Fahrzeug außerhalb des auf dem Saisonkenn-
zeichen angegebenen Betriebszeitraums oder
mit Wechselkennzeichen ohne oder mit un-
vollständigem Kennzeichen auf einer öffent-
lichen Straße abgestellt
§ 8 Abs. 1a Satz 6
§ 9 Abs. 3 Satz 5
§ 48 Nr. 9
40 Euro

 
Betriebsverbot und -beschränkungen

178(gestrichen) 

178aBetriebsverbot wegen Verstoßes gegen Mitteilungs-
pflichten oder die Pflichten beim Erwerb des Fahr-
zeugs nicht beachtet
§ 13 Abs. 1 Satz 5,
Abs. 4 Satz 4
§ 48 Nr. 7
40 €

179Ein Fahrzeug in Betrieb gesetzt, dessen Kennzei-
chen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder
angebracht ist; ausgenommen ist das Fehlen des
vorgeschriebenen Kennzeichens
§ 10 Abs. 12, i. V. m. § 10
Abs. 1, 2 Satz 2 und 3 Halb-
satz 1, Abs. 6 Satz 1 bis 3,
Abs. 7, 8 Halbsatz 1, Abs. 9
Satz 1 Halbsatz 1,
auch i. V. m. § 16 Abs. 5 Satz 3
§ 17 Abs. 2 Satz 4
§ 19 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5
§ 48 Nr. 1
10 €

179aFahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorge-
schriebene Kennzeichen fehlt
§ 10 Abs. 12 i. V. m. § 10
Abs. 5 Satz 1
§ 48 Nr. 1
40 €

179bFahrzeug in Betrieb genommen, dessen Kennzei-
chen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen
versehen ist
§ 10 Abs. 12 i. V. m. § 10
Abs. 2 Satz 1
§ 48 Nr. 1
50 €

 
Mitteilungs-, Anzeige- und Vorlage-
pflichten, Zurückziehen aus dem
Verkehr, Verwertungsnachweis

180Gegen die Mitteilungspflicht bei Änderung der tat-
sächlichen Verhältnisse, Wohnsitz- oder Sitzände-
rung des Halters, Standortverlegung des Fahrzeugs,
Veräußerung oder gegen die Anzeigepflicht bei
Außerbetriebsetzung oder gegen die Pflicht, das
Kennzeichen zur Entstempelung vorzulegen, versto-
ßen
§ 13 Abs. 1 Satz 1 bis 4, Abs. 3
Satz 1, 3, § 14 Abs. 1 Satz 1
§ 48 Nr. 11 bis 14
15 €

180aVerwertungsnachweis nicht vorgelegt § 15 Abs. 1 Satz 1
§ 48 Nr. 13
15 €

 
Prüfungs-, Probe-, Überführungs-
fahrten

181Gegen die Pflicht zur Eintragung in Fahrzeugscheine
oder Fahrzeugscheinhefte verstoßen oder das rote
Kennzeichen oder das Fahrzeugscheinheft nicht
zurückgegeben
§ 16 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3
Satz 3, 7
§ 48 Nr. 15, 18
10 €

181a Kurzzeitkennzeichen für andere als Prüfungs-,
Probe- oder Überführungsfahrten verwendet
§ 16 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1,
§ 48 Nr. 15a
25 €
181bKurzzeitkennzeichen einer anderen Person zur
Nutzung an einem anderen Fahrzeug überlassen
§ 16 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2,
§ 48 Nr. 15b
50 €

182Kurzzeitkennzeichen an nicht nur einem Fahrzeug
verwendet
§ 16 Abs. 2 Satz 7
§ 48 Nr. 16
50 €

183Gegen die Pflicht zum Fertigen, Aufbewahren oder
Aushändigen von Aufzeichnungen über Prüfungs-,
Probe- oder Überführungsfahrten verstoßen
§ 16 Abs. 3 Satz 5, 6
§ 48 Nr. 6,17
25 €

 
Versicherungskennzeichen

184Fahrzeug in Betrieb genommen, dessen Versiche-
rungskennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausge-
staltet ist
§ 27 Abs. 7
§ 48 Nr 1
10 €

 
Ausländische Kraftfahrzeuge

185Zulassungsbescheinigung oder die Übersetzung
des ausländischen Zulassungsscheins nicht mitge-
führt oder nicht ausgehändigt
§ 20 Abs. 4
§ 48 Nr. 5
10 €

185aAn einem ausländischen Kraftfahrzeug oder auslän-
dischen Kraftfahrzeuganhänger das heimische
Kennzeichen oder das Unterscheidungszeichen
unter Verstoß gegen eine Vorschrift über deren
Anbringung geführt
§ 21 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2,
Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2
§ 48 Nr. 19
10 €

185bAn einem ausländischen Kraftfahrzeug oder auslän-
dischen Kraftfahrzeuganhänger das vorgeschriebe-
ne heimische Kennzeichen nicht geführt
§ 21 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1
§ 48 Nr. 19
40 €

185cAn einem ausländischen Kraftfahrzeug oder auslän-
dischen Kraftfahrzeuganhänger das Unterschei-
dungszeichen nicht geführt
§ 21 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1
§ 48 Nr. 19
15 €






 

Frühere Fassungen von Anlage Nr. 174 - 185c BKatV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.11.2012Artikel 3 Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 19.10.2012 BGBl. I S. 2232
aktuell vorher 01.07.2012Artikel 4 Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung
vom 13.01.2012 BGBl. I S. 103
aktuell vorher 01.02.2009Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
vom 05.01.2009 BGBl. I S. 9
aktuell vorher 01.03.2007Artikel 11 Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 25.04.2006 BGBl. I S. 988
aktuellvor 01.03.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.