§ 11 Verordnungsermächtigung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
- 1.
- die Erhebung von Merkmalen nach § 6 auszusetzen und die Periodizitäten von Erhebungen nach § 3 Abs. 1 zu verlängern, wenn die Ergebnisse nicht oder nicht in der vorgesehenen Ausführlichkeit oder Häufigkeit benötigt werden;
- 2.
- die Jahresumsatzhöhen und Beschäftigtenzahlen nach § 5 Absatz 3 und 4 anzuheben;
- 3.
- bei Vorliegen eines besonderen nationalen Interesses oder soweit dies zur Umsetzung oder Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Union erforderlich ist den Auswahlsatz nach § 5 Absatz 2 für ein Jahr zu erhöhen oder den Katalog der Erhebungsmerkmale, soweit es sich nicht um personenbezogene Merkmale handelt, anzupassen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
G. v. 23.11.2011 BGBl. I S. 2298
Gesetz zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
G. v. 17.03.2008 BGBl. I S. 399
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Zitate in aufgehobenen TitelnGastgewerbestatistikverordnung
V. v. 30.06.2011 BGBl. I S. 1348; aufgehoben durch Artikel 70 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Eingangsformel GastGewStatV ... Grund des § 11 Nummer 2 des Handelsstatistikgesetzes vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3438) verordnet das ...
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