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§ 127 - Seemannsgesetz (SeemG k.a.Abk.)

G. v. 26.07.1957 BGBl. II S. 713; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 868
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 9513-1 Schiffsbesatzung
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§ 127 Ordnungswidrigkeiten des Reeders


§ 127 wird in 8 Vorschriften zitiert

Ordnungswidrig handelt ein Reeder, der vorsätzlich oder fahrlässig

1.
der Vorschrift des § 102 Abs. 2 Satz 2, auch soweit in § 102a Abs. 1 Satz 2 hierauf verwiesen wird,

2.
einer vollziehbaren Anordnung nach

a)
§ 80 Abs. 2 Satz 1, soweit sie die Einrichtung des Schiffsbetriebs oder der Geräte oder die in § 80 Abs. 1 Satz 2 genannte Sicherstellungspflicht betrifft, oder

b)
§ 102 Abs. 1 Satz 6,

3.
einer Rechtsverordnung nach § 143 Abs. 1 Nr. 5 über die angemessene Unterbringung, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,

4.
einer Rechtsverordnung nach § 142 Abs. 1 Nr. 1 oder nach § 143b Abs. 1 oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung getroffenen vollziehbaren Anordnung, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,

5.
einer Rechtsverordnung nach § 143 Abs. 1 Nr. 7 oder 11 Buchstabe b, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,

zuwiderhandelt.

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Zitierungen von § 127 Seemannsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 127 SeemG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeemG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 123a SeemG Strafbare Verletzung von Vorschriften über die Schiffsbesatzung
... oder mit Geldstrafe wird bestraft 1. ein Reeder, der durch eine in § 127 Nr. 4 oder 5 und 2. ein Kapitän, der durch eine in § 125 Nr. 8 ...
§ 128 SeemG Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
... 1 bis 3 und 6 bis 10 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend, in den Fällen des § 127 Nr. 1, 2, 4 und 5 mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend und in den ...
§ 131a SeemG Taten außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes
... §§ 115 bis 128 gelten, unabhängig vom Recht des Tatorts, auch für Straftaten und ...
§ 132 SeemG Zuständigkeit des Seemannsamts
... 1. in den Fällen des § 126 Nr. 1 bis 9 und 10 Buchstabe b und des § 127 Nr. 1, 2 Buchstabe b und Nr. 5 die Arbeitsschutzbehörde, 2. in den ... in den Fällen des § 125 Nr. 8, des § 126 Nr. 10 Buchstabe a und des § 127 Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 4 die See-Berufsgenossenschaft, 3. in den ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Schiffsbesetzungsverordnung (SchBesV)
V. v. 26.08.1998 BGBl. I S. 2577; aufgehoben durch § 13 V. v. 18.07.2013 BGBl. I S. 2575
§ 6 SchBesV Ordnungswidrigkeiten
... dort genannte Sorgfaltspflicht zuwiderhandelt. (2) Ordnungswidrig im Sinne des § 127 Nr. 4 des Seemannsgesetzes handelt, wer als Reeder vorsätzlich oder fahrlässig einer ...

See-Arbeitszeitnachweisverordnung (See-ArbZNV)
V. v. 05.07.2002 BGBl. I S. 2571; aufgehoben durch § 7 V. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2795
§ 5 See-ArbZNV Ordnungswidrigkeiten
... oder nicht oder nicht rechtzeitig abliefert. (2) Ordnungswidrig im Sinne des § 127 Nr. 5 des Seemannsgesetzes handelt, wer als Reeder vorsätzlich oder fahrlässig entgegen ...

Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen
V. v. 25.04.1972 BGBl. I S. 734; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 14.08.2014 BGBl. I S. 1383
§ 24 SchKrFürsV Ordnungswidrigkeiten
... Ordnungswidrig im Sinne des § 127 Nr. 3 des Seemannsgesetzes handelt, wer als Reeder vorsätzlich oder fahrlässig  ...

Verordnung über die Unterbringung der Besatzungsmitglieder an Bord von Kauffahrteischiffen
V. v. 08.02.1973 BGBl. I S. 66; aufgehoben durch § 31 V. v. 25.07.2013 BAnz AT 30.07.2013 V1
§ 13 SeeUntbrV Ordnungswidrigkeiten
... im Sinne des § 127 Nr. 3 des Seemannsgesetzes handelt, wer als Reeder vorsätzlich oder fahrlässig entgegen ...


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