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§ 63 - Asylgesetz (AsylG)

neugefasst durch B. v. 02.09.2008 BGBl. I S. 1798; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Geltung ab 01.07.1992; FNA: 26-7 Ausländerrecht
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§ 63 Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung



(1) 1Dem Ausländer wird nach der Asylantragstellung innerhalb von drei Arbeitstagen eine mit den Angaben zur Person und einem Lichtbild versehene Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung ausgestellt, wenn er nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels ist. 2Im Falle des Absatzes 3 Satz 2 ist der Ausländer bei der Asylantragstellung aufzufordern, innerhalb der Frist nach Satz 1 bei der zuständigen Ausländerbehörde die Ausstellung der Bescheinigung zu beantragen.

(2) 1Die Bescheinigung ist zu befristen. 2Solange der Ausländer verpflichtet ist, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, beträgt die Frist längstens sechs und im Übrigen längstens zwölf Monate.

(3) 1Zuständig für die Ausstellung der Bescheinigung ist das Bundesamt, solange der Ausländer verpflichtet ist, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. 2Im Übrigen ist die Ausländerbehörde zuständig, auf deren Bezirk die Aufenthaltsgestattung beschränkt ist oder in deren Bezirk der Ausländer Wohnung zu nehmen hat. 3Auflagen und Änderungen der räumlichen Beschränkung sowie deren Anordnung (§ 59b) können auch von der Behörde vermerkt werden, die sie verfügt hat.

(4) Die Bescheinigung soll eingezogen werden, wenn die Aufenthaltsgestattung erloschen ist.

(5) 1Die Bescheinigung enthält folgende Angaben:

1.
das Datum der Ausstellung des Ankunftsnachweises gemäß § 63a Absatz 1 Satz 2 Nummer 12,

2.
das Datum der Asylantragstellung und

3.
die AZR-Nummer.

2Im Übrigen gilt § 78a Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes entsprechend.





 

Frühere Fassungen von § 63 AsylG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.02.2024Artikel 2 Rückführungsverbesserungsgesetz
vom 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
aktuell vorher 09.08.2019Artikel 5 Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz
vom 04.08.2019 BGBl. I S. 1131
aktuell vorher 06.08.2016Artikel 6 Integrationsgesetz
vom 31.07.2016 BGBl. I S. 1939
aktuell vorher 24.10.2015Artikel 1 Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
vom 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
aktuell vorher 01.09.2011Artikel 3 Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
vom 12.04.2011 BGBl. I S. 610
aktuell vorher 28.08.2007 (08.09.2008)Bekanntmachung der Neufassung des Asylverfahrensgesetzes
vom 02.09.2008 BGBl. I S. 1798
aktuell vorher 28.08.2007Artikel 3 Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
vom 19.08.2007 BGBl. I S. 1970
aktuellvor 28.08.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 63 AsylG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 63 AsylG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AsylG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 63a AsylG Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (vom 05.02.2016)
... Absatz 2 Satz 2, mit Ausstellung der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung nach § 63 oder mit dem Erlöschen der Aufenthaltsgestattung nach § 67. Bei Ausstellung ...
§ 71 AsylG Folgeantrag (vom 27.02.2024)
... der Ausländer das Bundesgebiet zwischenzeitlich verlassen hatte, gelten die §§ 47 bis 67 entsprechend. In den Fällen des § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 oder wenn ...
§ 71a AsylG Zweitantrag (vom 28.08.2007)
... (3) Der Aufenthalt des Ausländers gilt als geduldet. Die §§ 56 bis 67 gelten entsprechend. (4) Wird ein weiteres Asylverfahren nicht ...
§ 87c AsylG Übergangsvorschriften aus Anlass der am 6. August 2016 in Kraft getretenen Änderungen (vom 06.08.2016)
... ihrer Entstehung fort. Sie kann insbesondere durch eine Bescheinigung nach § 63 nachgewiesen werden. § 67 bleibt unberührt. (2) Der Aufenthalt ...
§ 88 AsylG Verordnungsermächtigungen (vom 27.06.2020)
... von Daten aus erkennungsdienstlichen Behandlungen für die Bescheinigungen nach den §§ 63 und 63a festzulegen. (3) Die Landesregierung kann durch Rechtsverordnung Aufgaben der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
§ 47a AufenthG Mitwirkungspflichten; Lichtbildabgleich (vom 15.06.2017)
... Dies gilt auch für die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung nach § 63 Absatz 1 Satz 1 des Asylgesetzes . Ein Ausländer, der im Besitz eines Ankunftsnachweises im Sinne des § 63a ...

Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Artikel 1 V. v. 25.11.2004 BGBl. I S. 2945; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
§ 58 AufenthV Vordruckmuster (vom 01.11.2023)
... abgedruckte Muster, 12. für die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung ( § 63 des Asylgesetzes ) das in Anlage D12 abgedruckte Muster, 13. für die Bescheinigung des ...
Anlage D12 AufenthV Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung (§ 63 des Asylgesetzes) (vom 23.01.2019)

Telekommunikationsgesetz (TKG)
Artikel 1 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 14.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 71
§ 172 TKG Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden
... 63a Absatz 1 des Asylgesetzes oder einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung nach § 63 Absatz 1 des Asylgesetzes , 6. Vorlage einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung nach § ...

Terrorismusbekämpfungsgesetz
G. v. 09.01.2002 BGBl. I S. 361, 3142; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 2
Artikel 12 TerrorBekämpfG Änderung des Asylverfahrensgesetzes
... zu vernichten. Die entsprechenden Daten sind zu löschen." 2. In § 63 wird nach Absatz 4 folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Im Übrigen gilt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
Artikel 1 AsylVfBeschlG Änderung des Asylverfahrensgesetzes
... Bericht; Verordnungsermächtigung". c) Nach der Angabe zu § 63 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 63a Bescheinigung über die ... ist das Ergebnis der Untersuchung auch dem Bundesamt mitzuteilen." 22. § 63 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Tagen" ... „sowie deren Anordnung (§ 59b)" eingefügt. 23. Nach § 63 wird folgender § 63a eingefügt: „§ 63a Bescheinigung über ... Absatz 2 Satz 2, mit Ausstellung der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung nach § 63 oder mit dem Erlöschen der Aufenthaltsgestattung nach § 67. Bei Ausstellung der ... der Ausländer das Bundesgebiet zwischenzeitlich verlassen hatte, gelten die §§ 47 bis 67 entsprechend." b) Nach Absatz 7 Satz 1 wird folgender Satz ... 33. In § 88 Absatz 2 werden die Wörter „Bescheinigung nach § 63 " durch die Wörter „Bescheinigungen nach den §§ 63 und 63a" ... nach § 63" durch die Wörter „Bescheinigungen nach den §§ 63 und 63a" ersetzt. 34. § 90 wird wie gefolgt gefasst:  ...

Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 08.06.2017 BGBl. I S. 1570
Artikel 7 BGVerhG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... abzugleichen. Dies gilt auch für die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung nach § 63 Absatz 1 Satz 1 des Asylgesetzes . Ein Ausländer, der im Besitz eines Ankunftsnachweises im Sinne des § 63a Absatz 1 Satz ...

Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1818
Artikel 9 InfoAustG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... Absatz 1 des Asylgesetzes oder einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung nach § 63 Absatz 1 des Asylgesetzes, 6. Vorlage einer Bescheinigung über die Aussetzung der ...

Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
G. v. 12.04.2011 BGBl. I S. 610
Artikel 3 380/2008/EG-AnpG Änderung des Asylverfahrensgesetzes
... § 63 Absatz 5 des Asylverfahrensgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 3 EUAufhAsylRUG Änderung des Asylverfahrensgesetzes
... Voraufenthalt wird auf die Wartezeit nach Satz 1 angerechnet." 42. § 63 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Dem Ausländer wird nach der ...

Integrationsgesetz
G. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1939, 2021 I S. 2925; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 914
Artikel 6 InteG Änderung des Asylgesetzes
... die Aufenthaltsgestattung mit der Stellung des Asylantrags." 19. Dem § 63 Absatz 5 wird folgender Satz vorangestellt: „Die Bescheinigung enthält ... ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung fort. Sie kann insbesondere durch eine Bescheinigung nach § 63 nachgewiesen werden. § 67 bleibt unberührt. (2) Der Aufenthalt eines ...

Rückführungsverbesserungsgesetz
G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 2 RüfüVG Änderung des Asylgesetzes
... Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 eingeleitet wurde." 11. In § 63 Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „drei" durch das Wort „sechs" und das Wort „sechs" ...

Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 14.01.2019 BGBl. I S. 10
Artikel 1 17. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... das Muster für das Klebeetikett „Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung ( § 63 des Asylgesetzes )" durch das folgende Muster ersetzt: „ [image:2019/2019I0013_1.gif|Muster ...

Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1131
Artikel 5 2. DAVG Änderung des Asylgesetzes
... 1 Nummer 2 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister zu nennen." 5. § 63 Absatz 5 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird das Wort „und" durch ein ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Telekommunikationsgesetz (TKG)
G. v. 22.06.2004 BGBl. I S. 1190; aufgehoben durch Artikel 61 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
§ 111 TKG Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden (vom 01.11.2019)
... 63a Absatz 1 des Asylgesetzes oder einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung nach § 63 Absatz 1 des Asylgesetzes , 6. Vorlage einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung nach § ...