Artikel 3 - Zehnte Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen (10. ChemRVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 20. Juli 2006 ChemVOCFarbV § 1, § 2, § 3, Anhang I, Anhang II

Die Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung vom 16. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3508) wird wie folgt geändert:

1.
In den §§ 1 bis 3 sowie in den Anhängen I und II werden jeweils die Wörter „Bauwerke" bzw. „Bauwerken" durch die Wörter „Gebäude" bzw. „Gebäuden" ersetzt.

2.
§ 2 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:

„1.
Gebäude: selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen;".

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 3 Zehnte Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 10. ChemRVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. ChemRVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Anpassung umweltrechtlicher Verordnungen an die Terminologie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
V. v. 20.12.2010 BGBl. I S. 2194
Artikel 4 EGVO1272/2008AnpV Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung
... Farben- und Lack-Verordnung vom 16. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3508), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 11. Juli 2006 (BGBl. I S. 1575) geändert worden ist, wird wie folgt ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed