Die
Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung vom
16. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3508) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In den §§ 1 bis 3 sowie in den Anhängen I und II werden jeweils die Wörter „Bauwerke" bzw. „Bauwerken" durch die Wörter „Gebäude" bzw. „Gebäuden" ersetzt.
- 2.
- § 2 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:
- „1.
- Gebäude: selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen;".
Verordnung zur Anpassung umweltrechtlicher Verordnungen an die Terminologie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
V. v. 20.12.2010 BGBl. I S. 2194