Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2013 aufgehoben
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Kapitel 5 - Solvabilitätsverordnung (SolvV)

V. v. 14.12.2006 BGBl. I S. 2926 (Nr. 61); aufgehoben durch § 39 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4168
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 7610-2-29 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Teil 2 Adressrisiken
Kapitel 5 Kreditrisikominderungstechniken
Abschnitt 1 Sicherungsinstrumente
§ 154 Berücksichtigungsfähige Sicherungsinstrumente
Unterabschnitt 1 Berücksichtigungsfähige Sicherheiten
Titel 1 Finanzielle Sicherheiten
§ 155 Allgemein berücksichtigungsfähige finanzielle Sicherheiten
§ 156 Nur mit ihrem schwankungsbereinigten Wert berücksichtigungsfähige finanzielle Sicherheiten
§ 157 Berücksichtigungsfähige Handelsbuchsicherheiten
Titel 2 Sonstige berücksichtigungsfähige IRBA-Sicherheiten
§ 158 Sonstige berücksichtigungsfähige IRBA-Sicherheit
§ 159 Grundpfandrechtliche IRBA-Sicherheit
§ 160 Berücksichtigungsfähige IRBA-Sicherungsabtretung von Forderungen
§ 161 Berücksichtigungsfähige sonstige IRBA-Sachsicherheit
Unterabschnitt 2 Berücksichtigungsfähige Gewährleistungen
§ 162 Berücksichtigungsfähige Gewährleistung
§ 163 Berücksichtigungsfähiger Gewährleistungsgeber
Titel 1 Garantien und Kreditderivate
§ 164 Als Gewährleistung berücksichtigungsfähige Garantie
§ 165 Als Gewährleistung berücksichtigungsfähiges Kreditderivat
§ 166 Als Gewährleistung berücksichtigungsfähige Garantien und Kreditderivate für die Behandlung gemäß § 86 Abs. 3
§ 167 Position, für die ein Kreditderivat berücksichtigungsfähig ist
§ 168 Position, für die ein nth-to-default-Kreditderivat berücksichtigungsfähig ist
Titel 2 Als Gewährleistung berücksichtigungsfähige sonstige Ansprüche sowie Lebensversicherungen
§ 169 Bareinlage bei einem Drittinstitut
§ 170 Lebensversicherung
§ 171 Schuldverschreibungen, die auf Verlangen vom emittierenden Drittinstitut zurückerworben werden müssen
§ 171a Zahlungszusagen für den Restwert von Leasinggegenständen
Abschnitt 2 Mindestanforderungen an Kreditrisikominderungstechniken
§ 172 Allgemeine Anforderungen an die Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken
§ 173 Mindestanforderungen an berücksichtigungsfähige finanzielle Sicherheiten
§ 174 Mindestanforderungen an die Berücksichtigung von IRBA-Sicherungsabtretungen von Forderungen
§ 175 Mindestanforderungen an die Berücksichtigung sonstiger IRBA-Sachsicherheiten
§ 176 Mindestanforderungen für die Behandlung von Leasingforderungen als durch den Leasinggegenstand besichert
§ 177 Mindestanforderungen für Gewährleistungen
§ 178 Mindestanforderungen für Kreditderivate
Abschnitt 3 Berechnung der Kreditrisikominderungseffekte
§ 179 Durch ein Sicherungsinstrument besicherte Position
§ 180 Methodenwahl für finanzielle Sicherheiten
§ 181 Institutsinterne Sicherungsgeschäfte
§ 182 Für Absicherungszwecke zu berücksichtigende Restlaufzeit von Adressenausfallrisikopositionen und Sicherungsinstrumenten
§ 183 Für ein Sicherungsinstrument laufzeitgeeignete Position
§ 184 Bei Laufzeitunterschreitung berücksichtigungsfähiges Sicherungsinstrument
Unterabschnitt 1 Einfache Methode für finanzielle Sicherheiten
§ 185 Besicherungswirkung der einfachen Methode
Unterabschnitt 2 Umfassende Methode für finanzielle Sicherheiten
Titel 1 Anrechnungsverfahren
§ 186 Laufzeitanpassungsfaktor für ein Sicherungsinstrument
§ 187 Schwankungsbereinigter Wert für finanzielle Sicherheiten
§ 188 Wertschwankungsfaktor für finanzielle Sicherheiten und Adressenausfallrisikopositionen
§ 189 Währungsschwankungsfaktor für finanzielle Sicherheiten und Gewährleistungen
§ 190 Entscheidung für die Verwendung selbstgeschätzter Schwankungsfaktoren
§ 191 Ausnahmeregelung für Pensions-, Darlehens- oder vergleichbare Geschäfte über Wertpapiere
Titel 2 Aufsichtlich vorgegebene Wertschwankungsfaktoren
§ 192 Vorgegebener Wertschwankungsfaktor
§ 193 Zugrunde zu legende Liquidationsdauer
§ 194 Anpassungsfaktor für nichttägliche Neubewertung
§ 195 Vorgegebener Währungsschwankungsfaktor
Titel 3 Selbstgeschätzte Schwankungsfaktoren
§ 196 Selbstgeschätzter Schwankungsfaktor
§ 197 Anpassungsfaktor für selbstgeschätzte Schwankungsfaktoren an die verwendete Liquidationsdauer
§ 198 Geeignetes Verfahren für die Schätzung von Schwankungsfaktoren
Titel 4 Modellbasierte Schwankungszuschläge
§ 199 Entscheidung für die Verwendung modellbasierter Schwankungszuschläge
§ 200 Geeignetes Modell zur Ermittlung modellbasierter Schwankungszuschläge
§ 201 Qualitative Mindestanforderungen für ein geeignetes Modell zur Ermittlung von Schwankungszuschlägen
§ 202 Quantitative Mindestanforderungen für ein geeignetes Modell zur Ermittlung von Schwankungszuschlägen
§ 203 Modellbasierter Schwankungszuschlag
Unterabschnitt 3 Anrechnungsverfahren für Gewährleistungen
§ 204 Inkongruenzenbereinigter Betrag einer Gewährleistung
§ 205 Betrag einer berücksichtigungsfähigen Gewährleistung
Abschnitt 4 Aufrechnungsvereinbarungen
Unterabschnitt 1 Berücksichtigungsfähige Aufrechnungsvereinbarungen
§ 206 Berücksichtigungsfähige Aufrechnungsvereinbarungen
§ 207 Berücksichtigungsfähige Aufrechnungsvereinbarung über Derivate
§ 208 Berücksichtigungsfähige Aufrechnungsvereinbarung über wechselseitige Geldforderungen und -schulden
§ 209 Berücksichtigungsfähige Aufrechnungsvereinbarung über nichtderivative Geschäfte mit Sicherheitennachschüssen
§ 210 Berücksichtigungsfähige produktübergreifende Aufrechnungsvereinbarung
Unterabschnitt 2 Nettobemessungsgrundlagen für Aufrechnungsvereinbarungen
§ 211 Nettobemessungsgrundlage für Derivate
§ 212 Nettobemessungsgrundlage für Geldforderungen und -schulden
§ 213 Laufzeitbereinigte Nettobemessungsgrundlage für eine Aufrechnungsposition
§ 214 Währungsinkongruenzzuschlag für eine Aufrechnungsposition
§ 215 Nettobemessungsgrundlage für nichtderivative Geschäfte mit Sicherheitennachschüssen
§ 216 Wertschwankungszuschlag für die Wertpapiere einer Aufrechnungsposition
§ 217 Nettobemessungsgrundlage für produktübergreifende Aufrechnungspositionen
§ 218 Nettobemessungsgrundlage nach der SM
§ 219 Aufspaltung in SM-Risikopositionen
§ 220 Maßgebliche Beträge der SM-Risikopositionen
§ 221 Zuordnung der SM-Risikopositionen zu Absicherungsgruppen
§ 222 Anwendung der IMM
§ 223 Nettobemessungsgrundlage nach der IMM
§ 224 Mindestanforderungen an die Nutzung der IMM


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