§ 5 Anwendbare Vorschriften
Frühere Fassungen von § 5 BerHG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 27 FGG-RG Änderung des Beratungshilfegesetzes ... 5 des Beratungshilfegesetzes vom 18. Juni 1980 (BGBl. I S. 689), das zuletzt durch Artikel 2 des ... 2004 (BGBl. I S. 3392) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: § 5 Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in ...
Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 12 NotBRMoG Änderung des Beratungshilfegesetzes ... „belegen und erklären, dass ihnen" ersetzt. 5. Die Überschrift des § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Anwendbare Vorschriften". 6. ... 5. Die Überschrift des § 5 wird wie folgt gefasst: „ § 5 Anwendbare Vorschriften". 6. § 6 wird wie folgt geändert: a) ...
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