§ 36 Evaluierung
1Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz überprüft und evaluiert im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Jahr 2026 die Anwendung dieses Gesetzes. 2Die Bundesnetzagentur unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bei der Überprüfung und Evaluierung. 3Zur Unterstützung soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz außerdem wissenschaftliche Gutachten in Auftrag geben.
Frühere Fassungen von § 36 NABEG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
G. v. 19.07.2022 BGBl. I S. 1214
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 2 EnLABG Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz ... d) Nach der Angabe zu § 35 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 36 Evaluierung". 2. In § 1 Satz 3 werden nach dem Wort „Interesses" ... Die Frist nach § 6 Satz 2 beginnt am 17. Mai 2019." 32. Folgender § 36 wird angefügt: „§ 36 Evaluierung Das Bundesministerium ... am 17. Mai 2019." 32. Folgender § 36 wird angefügt: „ § 36 Evaluierung Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie überprüft ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
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