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Artikel 22 - Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts (ProdSNG k.a.Abk.)

G. v. 08.11.2011 BGBl. I S. 2178, 2012 I 131; Geltung ab 01.12.2011, abweichend siehe Artikel 37
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Artikel 22 Änderung der Aufzugsverordnung


Artikel 22 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Dezember 2011 12. ProdSV § 4, § 5, § 6

Die Aufzugsverordnung vom 17. Juni 1998 (BGBl. I S. 1393), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 18. Juni 2008 (BGBl. I S. 1060) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„Zwölfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

(Aufzugsverordnung - 12. ProdSV)".

2.
In § 4 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c und Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c wird jeweils das Wort „zugelassenen" durch das Wort „notifizierten" ersetzt.

3.
§ 5 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 3 Satz 2 wird das Wort „zugelassenen" durch das Wort „notifizierten" ersetzt.

b)
Folgender Absatz 5 wird angefügt:

„(5) Die Marktüberwachungsbehörden gehen davon aus, dass Aufzüge und Sicherheitsbauteile, die mit der CE-Kennzeichnung versehen sind und denen die EG-Konformitätserklärung nach Anhang II der Richtlinie 95/16/EG beigefügt ist, die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen."

4.
§ 6 wird wie folgt gefasst:

„§ 6 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des § 39 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe a des Produktsicherheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
entgegen § 4 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a oder Buchstabe b, Nummer 2, Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a oder Buchstabe b oder Nummer 2 einen Aufzug oder ein Sicherheitsbauteil in den Verkehr bringt oder

2.
entgegen § 4 Absatz 4 Satz 2 die CE-Kennzeichnung anbringt."

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Zitierungen von Artikel 22 Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 22 ProdSNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ProdSNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Aufzugsverordnung (12. ProdSV)
V. v. 06.04.2016 BGBl. I S. 605; zuletzt geändert durch Artikel 26 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
§ 24 12. ProdSV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... tritt die Aufzugsverordnung vom 17. Juni 1998 (BGBl. I S. 1393), die zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, außer ...