Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 30.01.2027

§ 103 - Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetz (VSAG)

§ 103 Ausgabe neuer Eigenmittel der Qualitätsklasse 1


§ 103 wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Die Abwicklungsbehörde kann in § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 genannte Unternehmen dazu verpflichten, zur Umwandlung der betreffenden Kapitalinstrumente, Schuldtitel oder anderen berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten Eigenmittel der Qualitätsklasse 1 an die Inhaber der betreffenden Kapitalinstrumente, Schuldtitel oder anderen berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten auszugeben.

(2) Die betreffenden Kapitalinstrumente, Schuldtitel oder anderen berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten können umgewandelt werden, sofern

1.
die Eigenmittel der Qualitätsklasse 1 vom Versicherungsunternehmen, von dem in § 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Unternehmen oder vom Mutterunternehmen mit Zustimmung der zuständigen Abwicklungsbehörde oder durch die Abwicklungsbehörde begeben werden,

2.
die Eigenmittel der Qualitätsklasse 1 vor jeder etwaigen Emission von Anteilen oder anderen Eigentumstiteln ausgegeben werden, die das in § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 genannte Unternehmen für die Zwecke der Bereitstellung von Eigenmitteln durch den Staat oder eine staatliche Stelle vornimmt,

3.
die Eigenmittel der Qualitätsklasse 1 nach Wahrnehmung der Umwandlungsbefugnis unverzüglich zugeteilt und übertragen werden und

4.
die Umwandlungsquote, anhand derer die Anzahl der in Bezug auf jedes relevante Kapitalinstrument, jeden Schuldtitel oder jede andere berücksichtigungsfähige Verbindlichkeit bereitgestellten Eigenmittel der Qualitätsklasse 1 bestimmt wird, im Einklang mit § 101 steht.



 

Zitierungen von § 103 VSAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 103 VSAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VSAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 106 VSAG Beseitigung verfahrenstechnischer Hindernisse für die Herabschreibung oder Umwandlung
... Damit die Eigenmittel der Qualitätsklasse 1 nach § 103 bereitgestellt werden können, kann die Abwicklungsbehörde von den in § 1 Absatz 1 ...