§ 1070 Sprache eingehender Anträge, Bescheinigungen und Mitteilungen
Aus dem Ausland eingehende Zustellungsanträge, Bescheinigungen über die Zustellung sowie sonstige Mitteilungen nach der
Verordnung (EU) 2020/1784 müssen in deutscher oder in englischer Sprache abgefasst oder von einer Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache begleitet sein.
Frühere Fassungen von § 1070 ZPO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 183 ZPO Zustellung im Ausland (vom 12.11.2022) ... geändert worden ist, gelten § 1067 Absatz 1, § 1069 Absatz 1 sowie die §§ 1070 und 1071. Soweit nicht für die Zustellung im Ausland die vorgenannten Regelungen ...
§ 1089 ZPO Zustellung (vom 01.07.2022) ... für die Durchführung dieser Verordnung § 1067 Absatz 1, § 1069 Absatz 1 und § 1070 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts
G. v. 11.06.2017 BGBl. I S. 1607
Artikel 1 IntZiVerfRÄndG Änderung der Zivilprozessordnung ... das Wort „Verordnungsermächtigungen" angefügt. b) Die Angabe zu § 1070 wird wie folgt gefasst: „§ 1070 Zustellung nach dem Abkommen zwischen der ... b) Die Angabe zu § 1070 wird wie folgt gefasst: „ § 1070 Zustellung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich ... Wörter „die Geschäftsstelle desjenigen Amtsgerichts" ersetzt. 15. § 1070 wird wie folgt gefasst: „§ 1070 Zustellung nach dem Abkommen zwischen der ... Amtsgerichts" ersetzt. 15. § 1070 wird wie folgt gefasst: „ § 1070 Zustellung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich ...
Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 959
Artikel 1 GüZustAnpG Änderung der Zivilprozessordnung ... nach der Verordnung (EU) 2020/1784; Verordnungsermächtigungen § 1070 Sprache eingehender Anträge, Bescheinigungen und Mitteilungen". c) Die ... Anträge, Bescheinigungen und Mitteilungen". c) Die bisherige Angabe zu § 1070 wird die Angabe zu § 1071. d) In der Angabe zu Abschnitt 2 wird die Angabe ... geändert worden ist, gelten § 1067 Absatz 1, § 1069 Absatz 1 sowie die §§ 1070 und 1071. Soweit nicht für die Zustellung im Ausland die vorgenannten Regelungen ... f) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5. 10. Nach § 1069 wird folgender § 1070 eingefügt: „§ 1070 Sprache eingehender Anträge, Bescheinigungen ... 5. 10. Nach § 1069 wird folgender § 1070 eingefügt: „ § 1070 Sprache eingehender Anträge, Bescheinigungen und Mitteilungen Aus dem Ausland ... in die deutsche oder englische Sprache begleitet sein." 11. Der bisherige § 1070 wird § 1071 und die Angabe „(EG) Nr. 1393/2007" wird durch die Angabe „(EU) ... für die Durchführung dieser Verordnung § 1067 Absatz 1, § 1069 Absatz 1 und § 1070 " ...
Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung
G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2122
Artikel 1 GrFordDuG Änderung der Zivilprozessordnung ... nach der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007". b) Die Angaben zu den §§ 1069 bis 1071 werden wie folgt gefasst: § 1069 Zuständigkeiten ... werden wie folgt gefasst: § 1069 Zuständigkeiten § 1070 (weggefallen) § 1071 (weggefallen)". c) Nach Abschnitt 4 werden ... durch die Angabe 1393/2007" ersetzt. 12. Die §§ 1070 und 1071 werden aufgehoben. 13. Dem Buch 11 wird folgender Abschnitt 5 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/1070_ZPO.htm