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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 30.01.2027
§ 108 - Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetz (VSAG)
Artikel 1 G. v. 25.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 275, S. 2
Geltung ab 30.01.2027; FNA: 7631-13 Versicherungsaufsichtsrecht
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Geltung ab 30.01.2027; FNA: 7631-13 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 108 Abwicklungsmaßnahmen; Rechtsformwechsel
§ 108 wird in 5 Vorschriften zitiert
(1) Liegen die Abwicklungsvoraussetzungen vor, kann die Abwicklungsbehörde die in § 55 genannten Maßnahmen treffen.
(2) 1Wenn es für die Anwendung eines Abwicklungsinstruments oder die Ausübung einer Abwicklungsbefugnis in Bezug auf ein in § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 genanntes Unternehmen aufgrund seiner Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder einer sonstigen spezifischen Rechtsform erforderlich ist, kann die Abwicklungsbehörde in einer Abwicklungsanordnung einen Rechtsformwechsel in eine Aktiengesellschaft anordnen. 2§ 149 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes und die Schutzbestimmungen des Kapitels 5 gelten entsprechend. 3Bei Unternehmen, für die Landesrecht maßgeblich ist, ist die Anordnung des Rechtsformwechsels unzulässig, wenn das Landesrecht dies ausdrücklich bestimmt.
Zitierungen von § 108 VSAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 108 VSAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VSAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 97 VSAG Zielsetzung und Anwendung des Instruments der Herabschreibung oder Umwandlung
... Unternehmens mit dessen Rechtsform nicht vereinbar ist, kann die Abwicklungsbehörde nach § 108 Absatz 2 den Wechsel der Rechtsform anordnen. Ist ein Rechtsformwechsel ... des Satzes 2 vorzunehmen, wenn das Landesrecht anstelle eines Rechtsformwechsels nach § 108 Absatz 2 ein Alternativmodell ...
§ 144 VSAG Widerspruch
... bei 1. der Anordnung von Maßnahmen nach den §§ 55 oder 108 , 2. Maßnahmen aufgrund der Befugnisse nach den §§ 109 bis 124, ...
§ 145 VSAG Anfechtungsklage
... angefochten werden: 1. die Anordnung von Maßnahmen nach den §§ 55 oder 108 , 2. Maßnahmen aufgrund der Befugnisse nach den §§ 109 bis 124, ... mit § 41, 9. die Anordnung von Maßnahmen nach den §§ 55 oder 108 , 10. Maßnahmen aufgrund der Befugnisse nach den §§ 109 bis 124, ...
§ 146 VSAG Vollzugsfolgen
... bleiben von der Aufhebung der Anordnung von Maßnahmen nach den §§ 55 oder 108 oder von der Aufhebung von Maßnahmen aufgrund der Befugnisse nach den §§ 109 bis ... der Nachteile zu, die ihnen durch die Anordnung von Maßnahmen nach den §§ 55 oder 108 oder durch Maßnahmen aufgrund der Befugnisse nach den §§ 109 bis 124 entstanden ...
§ 147 VSAG Anhörung
... mit § 41, 5. der Anordnung von Maßnahmen nach den §§ 55 oder 108 , soweit sich aus § 50 Absatz 4 nichts anderes ergibt, 6. Maßnahmen aufgrund ...
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