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§ 10 - Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)

V. v. 26.09.2017 BGBl. I S. 3515 (Nr. 66); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 30.07.2021 BGBl. I S. 3295
Geltung ab 07.10.2017; FNA: 610-1-26 Allgemeines Steuerrecht
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§ 10 Anwendungszeitpunkt für Wegstreckenzähler



Für Wegstreckenzähler ist § 8 ab dem Tag anzuwenden, an dem

1.
mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen Wegstreckenzähler am Markt anbieten, die über eine geeignete digitale Schnittstelle im Sinne der Kassensicherungsverordnung verfügen, und

2.
eine Konformitätsbewertungsstelle nach § 13 oder § 14 des Mess- und Eichgesetzes die Konformität der Wegstreckenzähler nach Nummer 1 mit den Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes feststellt. Der Zeitpunkt nach Satz 1 ist durch das Bundesministerium der Finanzen im Bundessteuerblatt Teil I bekannt zu geben. Die Sätze 1 und 2 gelten für Wegstreckenzähler, die ab dem in Satz 1 veröffentlichten Zeitpunkt neu in den Verkehr gebracht werden.



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Frühere Fassungen von § 10 KassenSichV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
vom 30.07.2021 BGBl. I S. 3295

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 10 KassenSichV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 KassenSichV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KassenSichV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
V. v. 30.07.2021 BGBl. I S. 3295
Artikel 2 KassenSichVÄndV Weitere Änderung der Kassensicherungsverordnung
... festgelegt wird." 4. Nach § 6 werden die folgenden §§ 7 bis 10 eingefügt: „§ 7 Anforderungen an EU-Taxameter (1) Die ... ist dieser dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats mitzuteilen. § 10 Anwendungszeitpunkt für Wegstreckenzähler Für Wegstreckenzähler ...