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§ 119 - Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetz (VSAG)

§ 119 Befugnis zur zeitweiligen Untersagung der Durchsetzung von Sicherungsrechten



(1) Liegen die Abwicklungsvoraussetzungen vor, kann die Abwicklungsbehörde den Gläubigern eines in Abwicklung befindlichen Unternehmens, deren Forderungen besichert sind, die Durchsetzung von Sicherungsrechten untersagen für den Zeitraum ab der öffentlichen Bekanntmachung dieser Beschränkung nach § 137 bis zum Ablauf des auf diese Bekanntmachung folgenden Geschäftstages.

(2) Von einer zeitweiligen Untersagung der Durchsetzung von Sicherungsrechten sind Sicherungsrechte ausgenommen, die das in Abwicklung befindliche Unternehmen an seinen Vermögenswerten bestellt hat gegenüber

1.
Systemen im Sinne des § 1 Absatz 16 des Kreditwesengesetzes oder Systembetreibern im Sinne des § 1 Absatz 16a des Kreditwesengesetzes,

2.
zentralen Gegenparteien im Sinne des § 1 Absatz 31 des Kreditwesengesetzes, die nach Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 in der Europäischen Union zugelassen sind, sowie

3.
zentralen Gegenparteien aus Drittstaaten, die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde nach Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 anerkannt sind.

(3) Findet § 132 Anwendung, stellt die Abwicklungsbehörde sicher, dass alle Untersagungen, die im Rahmen der in Absatz 1 festgelegten Befugnis verhängt werden, für alle Unternehmen einer Gruppe, in Bezug auf die eine Abwicklungsmaßnahme eingeleitet wird, konsistent sind.



 

Zitierungen von § 119 VSAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 119 VSAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VSAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 VSAG Begriffsbestimmungen
... Abwicklungsziele zu erreichen; 2. Abwicklungsbefugnis: eine der in den §§ 109 bis 124 genannten Befugnisse; 3. Abwicklungsbehörde: eine von einem Mitgliedstaat ...
§ 55 VSAG Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen
...  2. Maßnahmen aufgrund ihrer Befugnisse nach den §§ 109 bis 114, 116, 118 bis 120 und 122 bis 124 treffen und diese Maßnahmen in, neben oder, außer in den ...
§ 113 VSAG Zusätzliche Befugnisse
... Arbeits- oder Anstellungsvertrag zu kündigen; 2. vorbehaltlich der §§ 118 bis 120 das Recht einer Vertragspartei, von ihren vertraglich vorgesehenen Rechten Gebrauch zu ...
§ 117 VSAG Ausschluss bestimmter vertraglicher Bedingungen
... sind. (5) Eine Aussetzung oder Beschränkung nach den §§ 118 und 119 stellt keine Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung im Sinne der Absätze 1, 2 ...
§ 121 VSAG Vertragliche Anerkennung von Befugnissen zur Aussetzung bei der Abwicklung
... Aussetzung von Beendigungsrechten und sonstigen vertraglichen Rechten nach den §§ 118 bis 120 auf die Verbindlichkeit des Unternehmens angewandt werden können, und 2. ... und 2. sich mit einer in Ausübung der Befugnisse nach den §§ 118 bis 120 ergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten und sonstigen vertraglichen Rechten im Sinne ... Rechte zur Durchsetzung von Sicherungsrechten vorsehen, für die die §§ 117, 118, 119 oder 120 gelten würden, falls der Finanzkontrakt dem Recht eines Mitgliedstaats ... hindert dies die Abwicklungsbehörde nicht, ihre Befugnisse nach den §§ 117, 118, 119 oder 120 in Bezug auf den jeweiligen Finanzkontrakt ...
§ 135 VSAG Verfahrenspflichten der Abwicklungsbehörde
... in Bezug auf die Versicherungsnehmer, und etwaige Anordnungen nach den §§ 118 bis 120 zusammengefasst werden. (3) Das in Abwicklung befindliche Unternehmen ...
§ 144 VSAG Widerspruch
... 55 oder 108, 2. Maßnahmen aufgrund der Befugnisse nach den §§ 109 bis 124, 3. der Anerkennung und Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren nach ...
§ 145 VSAG Anfechtungsklage
... 55 oder 108, 2. Maßnahmen aufgrund der Befugnisse nach den §§ 109 bis 124, 3. die Anerkennung und Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren nach ... 55 oder 108, 10. Maßnahmen aufgrund der Befugnisse nach den §§ 109 bis 124, 11. die Anerkennung und Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren nach ...
§ 146 VSAG Vollzugsfolgen
... 108 oder von der Aufhebung von Maßnahmen aufgrund der Befugnisse nach den §§ 109 bis 124 unberührt. Die Beseitigung der Vollzugsfolgen kann insoweit nicht verlangt ... 55 oder 108 oder durch Maßnahmen aufgrund der Befugnisse nach den §§ 109 bis 124 entstanden ...
§ 147 VSAG Anhörung
... anderes ergibt, 6. Maßnahmen aufgrund der Befugnisse nach den §§ 109 bis 124, soweit sich aus § 50 Absatz 4 nichts anderes ergibt, 7. der Anerkennung ...
§ 165 VSAG Anerkennung und Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren
... Unions-Tochterunternehmen; 3. zur Ausübung der Befugnisse nach den §§ 118 bis 120 in Bezug auf die Rechte der Parteien eines Vertrags mit einem in Absatz 2 genannten ...