§ 11 - Sonstige-Energiegewinnungsbereiche-Verordnung (SoEnergieV)

V. v. 21.09.2021 BGBl. I S. 4328 (Nr. 67); zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
Geltung ab 01.10.2021; FNA: 754-29-3 Energieversorgung
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§ 11 Ausschluss von Bietern


§ 11 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie kann Bieter und deren Gebote von dem Verfahren ausschließen, wenn der Bieter vorsätzlich oder grob fahrlässig Gebote unter falschen Angaben oder unter Vorlage falscher Nachweise in dieser oder einer vorangegangenen Ausschreibung abgegeben hat.

(2) Ein Bieter darf nicht berücksichtigt werden, wenn

1.
über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren eröffnet worden und nicht

a)
nach den §§ 212 oder 213 der Insolvenzordnung eingestellt worden ist oder

b)
in diesem Verfahren ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist, der eine Unternehmensfortführung vorsieht,

2.
der Bieter einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt hat, über den das Insolvenzgericht noch nicht entschieden hat,

3.
das Restrukturierungsgericht die Restrukturierungssache des Bieters nach § 33 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3256) aufgehoben hat, oder

4.
der Bieter im Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung eingetragen ist.

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Zitierungen von § 11 SoEnergieV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 SoEnergieV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SoEnergieV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 SoEnergieV Anforderungen an Gebote (vom 01.01.2023)
... Rückbaus der Anlagen, 17. eine Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 11 Absatz 2 vorliegt, und 18. Name, Anschrift, Telefonnummer und E-MailAdresse des Bieters; sofern ...
§ 9 SoEnergieV Bewertung der Gebote, Kriterien (vom 01.01.2023)
... Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie bewertet die nicht nach § 10 oder § 11 ausgeschlossenen Gebote nach den folgenden Kriterien: 1. voraussichtliche ...
§ 12 SoEnergieV Verfahren und Erteilung der Antragsberechtigung
...  2. es prüft die Zulässigkeit der Gebote nach den §§ 8, 10 und 11 , 3. es bewertet die Gebote nach § 9, 4. es sortiert die Gebote ...


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