§ 120 - Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)

neugefasst durch B. v. 12.11.2009 BGBl. I S. 3710, 3973, 2011 I 363; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 01.07.1977; FNA: 860-4-1 Sozialgesetzbuch
|

§ 120 (aufgehoben)


§ 120 hat 4 frühere Fassungen und wird in 5 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 1 8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG) G. v. 20. Dezember 2022 BGBl. I S. 2759 m.W.v. 1. Januar 2023

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 120 SGB IV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 1 8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
vom 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
aktuell vorher 01.01.2018Artikel 7a Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
vom 18.07.2017 BGBl. I S. 2757
aktuell vorher 03.12.2011Artikel 4 Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
vom 23.11.2011 BGBl. I S. 2298
aktuell vorher 02.04.2009Artikel 1 ELENA-Verfahrensgesetz
vom 28.03.2009 BGBl. I S. 634
aktuellvor 02.04.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 120 SGB IV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 120 SGB IV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB IV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 1 8. SGB IV-ÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... folgt gefasst: „§ 116a (weggefallen)". m) Die Angabe zu § 120 wird wie folgt gefasst: „§ 120 (weggefallen)". n) Die ... m) Die Angabe zu § 120 wird wie folgt gefasst: „ § 120 (weggefallen) ". n) Die Angaben zu den §§ 123 und 124 werden wie folgt gefasst: ... 112 Absatz 1 Nummer 2 wird aufgehoben. 42. § 116a wird aufgehoben. 43. § 120 wird aufgehoben. 44. § 123 wird wie folgt geändert: a) Die ...

ELENA-Verfahrensgesetz
G. v. 28.03.2009 BGBl. I S. 634, 1141; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.11.2011 BGBl. I S. 2298
Artikel 1 ELENAVG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (vom 03.12.2011)
... Nach der Angabe zu § 119 wird die folgende Angabe angefügt: „§ 120 Außerkrafttreten". 2. Dem § 1 wird folgender Absatz 4 angefügt: ... Gesetz nichts anderes bestimmt ist." 15. Nach § 119 wird der folgende § 120 angefügt: „§ 120 Außerkrafttreten (1) § 119 ... 15. Nach § 119 wird der folgende § 120 angefügt: „§ 120 Außerkrafttreten (1) § 119 tritt am 1. Januar 2012 außer Kraft. ...

Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
G. v. 23.11.2011 BGBl. I S. 2298
Artikel 4 ELENAAufhG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... Übergangsvorschriften". d) Die Angaben zu den §§ 115, 118 und 120 werden aufgehoben. e) Die Angabe zu § 119 wird wie folgt gefasst:  ... Abschnitt Übergangsvorschriften". 11. Die §§ 115, 118 und 120 werden aufgehoben. 12. § 119 wird wie folgt gefasst: „§ 119 ...

Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2757
Artikel 7a BlGewVFG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... Person ein Wahlausschlussgrund nach § 51 Absatz 6 vorliegt." 3. Folgender § 120 wird angefügt: „§ 120 Übergangsregelung zur Änderung der ... Absatz 6 vorliegt." 3. Folgender § 120 wird angefügt: „ § 120 Übergangsregelung zur Änderung der Wählbarkeitsvoraussetzungen § ...

Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 31 SozERG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... 119 Berücksichtigung von Versorgungskrankengeld". c) Die Angabe zu § 120 wird wie folgt gefasst: „§ 120 Übergangsregelung zur Änderung ... c) Die Angabe zu § 120 wird wie folgt gefasst: „ § 120 Übergangsregelung zur Änderung der Wählbarkeitsvoraussetzungen".  ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed