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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 30.01.2027
§ 154 - Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetz (VSAG)
Artikel 1 G. v. 25.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 275, S. 2
Geltung ab 30.01.2027; FNA: 7631-13 Versicherungsaufsichtsrecht
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Geltung ab 30.01.2027; FNA: 7631-13 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 154 Europäisches Abwicklungskollegium
§ 154 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Hat ein Drittstaatsversicherungsunternehmen oder ein Drittstaatsmutterunternehmen
- 1.
- in zwei oder mehr Mitgliedstaaten niedergelassene Unions-Tochterunternehmen oder
- 2.
- zwei oder mehr Unions-Zweigniederlassungen eines Drittstaatsunternehmens, die zwei oder mehr Mitgliedstaaten als bedeutend erachten,
(2) Das europäische Abwicklungskollegium nimmt die in den §§ 151 bis 153 genannten Funktionen und Aufgaben in Bezug auf die Unions-Tochterunternehmen und, soweit diese Aufgaben von Bedeutung sind, die Unions-Zweigniederlassungen eines in Absatz 1 genannten Drittstaatsunternehmens wahr und arbeitet ferner im Einklang mit den Vorschriften der §§ 151 bis 153.
(3) 1Hält nur ein in einem Mitgliedstaat niedergelassenes Mutterunternehmen alle Unions-Tochterunternehmen eines Drittstaatsversicherungsunternehmens oder eines Drittstaatsmutterunternehmens, führt den Vorsitz des europäischen Abwicklungskollegiums die Abwicklungsbehörde des Mitgliedstaats, in dem dieses Mutterunternehmen niedergelassen ist. 2Liegt kein Fall nach Satz 1 vor, so führt den Vorsitz des europäischen Abwicklungskollegiums die Abwicklungsbehörde des Mitgliedstaats, in dem das Unions-Tochterunternehmen niedergelassen ist, das insgesamt über die meisten bilanzwirksamen Vermögenswerte verfügt.
Zitierungen von § 154 VSAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 154 VSAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VSAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 VSAG Begriffsbestimmungen
... andere Eigentumstitel darstellen; 30. Europäisches Abwicklungskollegium: ein nach § 154 eingerichtetes Kollegium; 31. Finanzierungsmechanismus: ein Mechanismus, der von einem ...
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