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§ 155 - Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetz (VSAG)

§ 155 Informationsaustausch


§ 155 wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Vorbehaltlich der §§ 139 bis 143 übermitteln die Abwicklungsbehörde und die Aufsichtsbehörde den Abwicklungsbehörden und Aufsichtsbehörden in anderen Mitgliedstaaten auf Ersuchen alle Informationen, die für die anderen Behörden für die Wahrnehmung der ihnen durch die Richtlinie (EU) 2025/1 übertragenen Funktionen relevant sind.

(2) 1Ist die Abwicklungsbehörde Gruppenabwicklungsbehörde, koordiniert sie den Austausch aller einschlägigen Informationen zwischen den Abwicklungsbehörden. 2Insbesondere stellt die Gruppenabwicklungsbehörde den Abwicklungsbehörden in anderen Mitgliedstaaten alle einschlägigen Informationen zeitnah zur Verfügung, um die Ausübung der in § 151 Absatz 2 Nummer 2 bis 8 genannten Aufgaben zu erleichtern.

(3) Eine Abwicklungsbehörde darf Informationen, die von einer Aufsichtsbehörde oder Abwicklungsbehörde eines Drittstaats bereitgestellt wurden, nur weitergeben, wenn diese Aufsichtsbehörde oder Abwicklungsbehörde des Drittstaats einer solchen Weitergabe zugestimmt hat.

(4) Die Abwicklungsbehörde ist berechtigt, Informationen, die von der Abwicklungsbehörde eines Mitgliedstaats oder Drittstaats stammen, an das Bundesministerium der Finanzen weiterzugeben, wenn sich die Informationen auf eine Entscheidung oder eine Angelegenheit beziehen, die eine Mitteilung an das Bundesministerium der Finanzen erfordert oder die eine Anhörung oder die Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen erfordert oder die Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen haben könnte.



 

Zitierungen von § 155 VSAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 155 VSAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VSAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 151 VSAG Aufgaben des Abwicklungskollegiums
... Funktionen und Aufgaben wahrnehmen und sämtliche in den §§ 151 bis 153 und 155 festgelegten Bedingungen und Verfahren, einschließlich der für die Mitgliedschaft und ...