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§ 15 - Milchproduktqualitätsverordnung (MilchPQV)

Artikel 1 V. v. 24.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 280, S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 168
Geltung ab 14.06.2026; FNA: 7842-10-5 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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§ 15 Markenbutter



(1) Bei der Herstellung von Markenbutter sind zusätzlich zu § 13 folgende Anforderungen einzuhalten:

1.
Herstellung unmittelbar aus pasteurisierter Sahne, wobei

a)
die Sahne aus Rohmilch von Milchkühen stammt und

b)
der Peroxydasenachweis nach Durchführung des Pasteurisierungsverfahrens negativ ist,

2.
Erfüllung der Voraussetzungen einer Buttersorte,

3.
Erreichen von jeweils mindestens vier Bewertungspunkten bei der Bewertung nach Anlage 1 Nummer 3 hinsichtlich der

a)
Streichfähigkeit,

b)
Wasserverteilung und

c)
vier sensorischen Eigenschaften Aussehen, Geruch, Geschmack und Textur,

4.
Herstellung in einem Markenbutterbetrieb.

(2) Bei gesalzener Butter sind hinsichtlich der Wasserverteilung nur mindestens drei Bewertungspunkte erforderlich.

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Zitierungen von § 15 MilchPQV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 MilchPQV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchPQV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 MilchPQV Kennzeichnung als Markenbutter
... Markenbutter in einer Verpackung, die gewährleistet, dass die sensorischen Eigenschaften nach § 15 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe c erhalten bleiben, darf zusätzlich als Markenbutter gekennzeichnet werden. (2) ...
§ 21 MilchPQV Prüfung
... dem herstellenden Betrieb unter Angabe der erreichten Bewertungspunkte im Sinne des § 15 Absatz 1 Nummer 3 unverzüglich schriftlich oder elektronisch ...
§ 25 MilchPQV Widerruf, Wiedererteilung und Erlöschen der Genehmigung
... von der Gesamtzahl der geprüften Proben mehr als ein Drittel nicht die Anforderungen des § 15 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 , auch in Verbindung mit § 15 Absatz 2, erfüllt haben: a) in drei ... ein Drittel nicht die Anforderungen des § 15 Absatz 1 Nummer 1 bis 3, auch in Verbindung mit § 15 Absatz 2 , erfüllt haben: a) in drei aufeinanderfolgenden Monaten oder b) ... Prüfungen der nach § 21 Absatz 1 übersandten Proben die Anforderungen des § 15 erfüllt. (4) Die Genehmigung erlischt bezogen auf die jeweilige Buttersorte, ... die nach der Wiederaufnahme der Produktion hergestellt wird, nicht die Anforderungen des § 15 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 , auch in Verbindung mit § 15 Absatz 2, erfüllt oder 2. die Herstellung der ... wird, nicht die Anforderungen des § 15 Absatz 1 Nummer 1 bis 3, auch in Verbindung mit § 15 Absatz 2 , erfüllt oder 2. die Herstellung der Buttersorte länger als sechs Monate ...
Anlage 1 MilchPQV (zu den §§ 15, 21, 24, 25, 64 und 66) Prüfung von Markenbutter (vom 14.06.2026)
Anlage 3 MilchPQV (zu § 63 Absatz 2) Bescheinigung bei ausländischer Markenbutter
... wird hiermit bescheinigt, dass er die Anforderungen an die Herstellung von Markenbutter, die § 15 der Milchproduktqualitätsverordnung festlegt, erfüllt. Bei der Buttersorte handelt es sich um folgende Buttersorte ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über Preisnotierung, Preisermittlung und Preiserhebung für Milcherzeugnisse
neugefasst durch B. v. 03.06.2011 BGBl. I S. 1020; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 24.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 280
§ 1 MilchPrV Begriffsbestimmungen (vom 14.06.2026)
... 6 der Milchproduktqualitätsverordnung, 2. Markenbutter: Markenbutter im Sinne des § 15 Absatz 1 der Milchproduktqualitätsverordnung , 3. Käse: Käse im Sinne des § 26 der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Anpassung des Milchproduktrechts an unionsrechtliche und technologische Entwicklungen
V. v. 24.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 280, 2026 I Nr. 265
Artikel 5 MilchPQVEV Änderung der Verordnung über Preisnotierung, Preisermittlung und Preiserhebung für Milcherzeugnisse
... der Milchproduktqualitätsverordnung, 2. Markenbutter: Markenbutter im Sinne des § 15 Absatz 1 der Milchproduktqualitätsverordnung , 3. Käse: Käse im Sinne des § 26 der ...