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§ 1600 - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 29.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 83
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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§ 1600 Anfechtungsberechtigte; Ausschluss der Anfechtung
(1) 1Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind:
- 1.
- der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nummer 1 oder 2 oder § 1593 besteht,
- 2.
- der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben,
- 3.
- die Mutter und
- 4.
- das Kind.
(2) Ist das Kind volljährig, ist die Anfechtung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ausgeschlossen, wenn das Kind der Anfechtung widerspricht.
(3) 1Ist das Kind minderjährig, ist die Anfechtung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ausgeschlossen, wenn zwischen dem Kind und dem Mann, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nummer 1 oder 2 oder § 1593 besteht, eine sozial-familiäre Beziehung besteht. 2Dies gilt nicht, wenn
- 1.
- zwischen dem Kind und dem Anfechtungsberechtigten ebenfalls eine sozial-familiäre Beziehung besteht,
- 2.
- zwischen dem Kind und dem Anfechtungsberechtigten früher eine sozial-familiäre Beziehung bestanden hat, die aus von dem Anfechtungsberechtigten nicht zu vertretenden Gründen nicht mehr andauert,
- 3.
- der Anfechtungsberechtigte sich ernsthaft um eine sozial-familiäre Beziehung mit dem Kind bemüht hat, damit aber aus von dem Anfechtungsberechtigten nicht zu vertretenden Gründen keinen Erfolg hatte oder
- 4.
- der Ausschluss der Anfechtung aus anderen Gründen, die der Anfechtungsberechtigte nicht zu vertreten hat, grob unbillig wäre.
(4) Wird ein Verfahren auf Grund eines Restitutionsantrags nach § 185a des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wiederaufgenommen und ist die sozial-familiäre Beziehung zwischen dem minderjährigen Kind und dem Mann, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nummer 1 oder 2 oder § 1593 besteht, beendet, ist die Anfechtung ausgeschlossen, wenn der Fortbestand der Vaterschaft unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Beteiligten für das Wohl des Kindes erforderlich ist.
(5) 1Eine sozial-familiäre Beziehung nach Absatz 3 oder 4 besteht, wenn der Mann für das Kind tatsächliche Verantwortung trägt. 2Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung liegt in der Regel vor, wenn der Mann mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat. 3In der Regel liegt noch keine sozial-familiäre Beziehung nach Absatz 3 Satz 1 vor, wenn die Vaterschaft nach § 1592 Nummer 1 oder 2 oder § 1593 vor weniger als einem Jahr begründet wurde.
(6) 1Die Anfechtung des Mannes, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nummer 1 oder 2 oder § 1593 besteht, ist ausgeschlossen, wenn der Mann bei Anerkennung der Vaterschaft wusste, dass das Kind nicht von ihm abstammt, oder wenn das Kind mit Einwilligung des Mannes und der Mutter durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten gezeugt worden ist. 2Die Anfechtung durch die Mutter ist ausgeschlossen, wenn sie bei Zustimmung zur Anerkennung der Vaterschaft wusste, dass das Kind nicht von dem Anerkennenden abstammt oder wenn das Kind mit Einwilligung des Mannes und der Mutter durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten gezeugt worden ist. 3Kann die Mutter nach Satz 2 nicht anfechten, kann sie das Kind bei der Anfechtung der Vaterschaft auch nicht vertreten.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung G. v. 29. März 2026 BGBl. 2026 I Nr. 83 m.W.v. 1. April 2026
Frühere Fassungen von § 1600 BGB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 01.04.2026 | Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung vom 29.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 83 |
| aktuell vorher | 10.04.2024 (21.05.2024) | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 2017/21 - (zu § 1600 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) vom 24.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 164 |
| aktuell vorher | 29.07.2017 | Artikel 4 Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vom 20.07.2017 BGBl. I S. 2780 |
| aktuell vorher | 17.12.2013 (19.02.2014) | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvL 6/10 - (zu § 1600 Absatz 1 Nummer 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und Artikel 229 § 16 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche) vom 05.02.2014 BGBl. I S. 110 |
| aktuell vorher | 01.06.2008 | Artikel 1 Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft vom 13.03.2008 BGBl. I S. 313 |
| aktuell | vor 01.06.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1600 BGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1600 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1600b BGB Anfechtungsfristen (vom 01.04.2026)
... gegen die Vaterschaft sprechen; das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung im Sinne des § 1600 Absatz 3 Satz 1 hindert den Lauf der Frist nicht. (2) Die Frist beginnt nicht vor der Geburt ... Die Frist wird durch die Einleitung eines Verfahrens nach § 1598a Absatz 2 oder § 1600 gehemmt; § 204 Absatz 2 gilt entsprechend. Die Frist ist auch gehemmt, solange der ...
Zitat in folgenden Normen
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 03.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 28
Artikel 229 EGBGB Weitere Überleitungsvorschriften (vom 01.05.2025)
... die Vergütung von Berufsbetreuern vom 23. April 2004 Im Fall der Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs beginnt die Frist für die Anfechtung gemäß § 1600b Abs. 1 des ...
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Artikel 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2587, 2009 I S. 1102; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 29.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 83
§ 176 FamFG Anhörung des Jugendamts (vom 01.04.2026)
... Das Gericht soll im Fall einer Anfechtung nach § 1600 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie im Fall einer Anfechtung nach § 1600 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Bürgerlichen ... Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie im Fall einer Anfechtung nach § 1600 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs , wenn die Anfechtung durch den gesetzlichen Vertreter erfolgt, das Jugendamt anhören. ...
§ 182 FamFG Inhalt des Beschlusses (vom 01.04.2026)
... Nummer 1 oder 2 oder § 1593 des Bürgerlichen Gesetzbuchs infolge der Anfechtung nach § 1600 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs feststellt, enthält die Feststellung der Vaterschaft des Anfechtenden. Diese ...
§ 185a FamFG Wiederaufnahme bei Anfechtung durch den leiblichen Vater (vom 01.04.2026)
... Wurde der Antrag auf Anfechtung der Vaterschaft nach § 1600 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs rechtskräftig durch Beschluss abgewiesen, ist ein Restitutionsantrag des nach § 1600 ... Gesetzbuchs rechtskräftig durch Beschluss abgewiesen, ist ein Restitutionsantrag des nach § 1600 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anfechtungsberechtigten Mannes gegen diesen Beschluss auch dann statthaft, wenn die ... gegen einen rechtskräftigen Beschluss, mit dem der Antrag auf Anfechtung der Vaterschaft nach § 1600 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der bis zum 31. März 2026 geltenden Fassung wegen des Bestehens einer ... der Rechtskraft des Beschlusses zur Abweisung des Antrags auf Anfechtung der Vaterschaft nach § 1600 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs volljährig war. Im Übrigen kann ein Restitutionsantrag nach Absatz 1 erst ... auf Grund eines Restitutionsantrags nach Absatz 1 den Antrag auf Anfechtung der Vaterschaft nach § 1600 Absatz 2 oder 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erneut abgewiesen, gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend. (3) § 185 Absatz 3 ...
Justizaktenaufbewahrungsverordnung (JAktAV)
V. v. 08.11.2021 BGBl. I S. 4834; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 29.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 83
Anlage JAktAV (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Aufbewahrungs- und Speicherungsfristen (vom 01.04.2026)
... sich zur Erfüllung der Ansprüche verpflichtet hat, Anfechtungen der Vaterschaft nach § 1600 Absatz 1 Satz 1 BGB und Artikel 12 § 3 Absatz 2 des Gesetzes über die rechtliche Stellung der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvL 6/10 - (zu § 1600 Absatz 1 Nummer 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und Artikel 229 § 16 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche)
B. v. 05.02.2014 BGBl. I S. 110
Entscheidung BVerfGE20131217
... Dezember 2013 - 1 BvL 6/10 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht: § 1600 Absatz 1 Nummer 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung ...
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 2017/21 - (zu § 1600 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
B. v. 24.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 164
Entscheidung BVerfGE20240409
... April 2024 - 1 BvR 2017/21 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht: 1. § 1600 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vom 20. Juli 2017 ... I Seite 2780) ist mit Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar. 2. § 1600 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2025, fort. ... Juni 2025, fort. Bis zu einer Neuregelung sind durch Anträge von Anfechtungsberechtigten nach § 1600 Absatz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingeleitete Verfahren auf deren Antrag hin auszusetzen. Die vorstehende ...
Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 158
Artikel 1 StAGÄndG Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... Gesetzbuches. Satz 1 findet keine Anwendung bei Anfechtung der Vaterschaft nach § 1600 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches." 2. Nach § 34 ...
Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2780
Artikel 4 AusrPflDVG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... 3 und im Fall des § 1597a Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 3 unwirksam." 3. § 1600 wird wie folgt gefasst: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In ...
Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft
G. v. 13.03.2008 BGBl. I S. 313
Artikel 1 VaAnfRErgG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3189), wird wie folgt geändert: 1. § 1600 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... In § 1600b wird folgender Absatz 1a eingefügt: (1a) Im Fall des § 1600 Abs. 1 Nr. 5 kann die Vaterschaft binnen eines Jahres gerichtlich angefochten werden. Die Frist ... der Mutter oder des Kindes gegen den Mann, 3. im Fall der Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 auf Klage gegen das Kind und den Vater im Sinne von § 1600 Abs. 1 Nr. 1 oder ... nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 auf Klage gegen das Kind und den Vater im Sinne von § 1600 Abs. 1 Nr. 1 oder 4. im Fall der Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 5 auf Klage ... im Sinne von § 1600 Abs. 1 Nr. 1 oder 4. im Fall der Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 5 auf Klage gegen das Kind und den Vater im Sinne von § 1592 Nr. 2. ... 1592 Nr. 2. Ist eine Person, gegen die die Klage im Fall der Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 oder 5 zu richten wäre, verstorben, so ist die Klage nur gegen die andere Person ...
Artikel 2 VaAnfRErgG Änderung sonstigen Bundesrechts
... die Beurkundung ablehnen, wenn offenkundig ist, dass die Anerkennung der Vaterschaft nach § 1600 Abs. 1 Nr. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anfechtbar wäre." (2) Das ... die Beurkundung ablehnen, wenn offenkundig ist, dass die Anerkennung der Vaterschaft nach § 1600 Abs. 1 Nr. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anfechtbar wäre." 2. § 73 ... oder 2. der in einem Verfahren, welches die Anfechtung der Vaterschaft nach § 1600 Abs. 1 Nr. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Gegenstand hat, Partei, Beigeladener, ... kann ohne Rücksicht auf den Ausgang des Verfahrens entschieden werden. Im Fall des § 1600 Abs. 1 Nr. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist das Verfahren ab Eingang der Mitteilung nach ... dass die Voraussetzungen für ein behördliches Anfechtungsrecht nach § 1600 Abs. 1 Nr. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorliegen; in den Fällen der ... b) Folgender Absatz 6 wird angefügt: (6) In den Fällen des § 1600 Abs. 1 Nr. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs besteht gegenüber der ... die die Annahme rechtfertigen, dass die Voraussetzungen für ein Anfechtungsrecht nach § 1600 Abs. 1 Nr. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorliegen, hat sie diese der ... Das Gericht hört das Jugendamt vor einer Entscheidung im Fall der Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs an. Dem Jugendamt sind alle Entscheidungen des ... Anfechtung der Vaterschaft vom 13. März 2008 Im Fall der Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs beginnt die Frist für die Anfechtung ...
Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
G. v. 29.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 83
Artikel 1 VatAnfÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... den §§ 1595 bis 1597 nicht genügen." 5. Die §§ 1599 und 1600 werden durch die folgenden §§ 1599 und 1600 ersetzt: „§ 1599 ... 5. Die §§ 1599 und 1600 werden durch die folgenden §§ 1599 und 1600 ersetzt: „§ 1599 Anfechtbarkeit der Vaterschaft; Unanfechtbarkeit der ... ab Geburt des Kindes. (2) Die Mutterschaft ist unanfechtbar. § 1600 Anfechtungsberechtigte; Ausschluss der Anfechtung (1) Berechtigt, die Vaterschaft ... gegen die Vaterschaft sprechen; das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung im Sinne des § 1600 Absatz 3 Satz 1 hindert den Lauf der Frist nicht." b) Absatz 2 Satz 2 wird durch die folgenden ... (4) Die Frist wird durch die Einleitung eines Verfahrens nach § 1598a Absatz 2 oder § 1600 gehemmt; § 204 Absatz 2 gilt entsprechend. Die Frist ist auch gehemmt, solange der ...
Artikel 3 VatAnfÄndG Änderung der Justizaktenaufbewahrungsverordnung
... sich zur Erfüllung der Ansprüche verpflichtet hat, Anfechtungen der Vaterschaft nach § 1600 Absatz 1 Satz 1 BGB und Artikel 12 § 3 Absatz 2 des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen ...
Artikel 4 VatAnfÄndG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... leiblichen Vater". 2. In § 171 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „nach § 1600 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs " gestrichen. 3. § 175 Absatz 2 wird durch den folgenden Absatz 2 ersetzt: ... den folgenden Satz ersetzt: „Das Gericht soll im Fall einer Anfechtung nach § 1600 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie im Fall einer Anfechtung nach § 1600 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Bürgerlichen ... Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie im Fall einer Anfechtung nach § 1600 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs , wenn die Anfechtung durch den gesetzlichen Vertreter erfolgt, das Jugendamt ... Nummer 1 oder 2 oder § 1593 des Bürgerlichen Gesetzbuchs infolge der Anfechtung nach § 1600 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs feststellt, enthält die Feststellung der Vaterschaft des Anfechtenden." 7. ... durch den leiblichen Vater (1) Wurde der Antrag auf Anfechtung der Vaterschaft nach § 1600 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs rechtskräftig durch Beschluss abgewiesen, ist ein Restitutionsantrag des nach § 1600 ... Gesetzbuchs rechtskräftig durch Beschluss abgewiesen, ist ein Restitutionsantrag des nach § 1600 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anfechtungsberechtigten Mannes gegen diesen Beschluss auch dann statthaft, wenn die ... gegen einen rechtskräftigen Beschluss, mit dem der Antrag auf Anfechtung der Vaterschaft nach § 1600 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der bis zum 31. März 2026 geltenden Fassung wegen des Bestehens einer ... der Rechtskraft des Beschlusses zur Abweisung des Antrags auf Anfechtung der Vaterschaft nach § 1600 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs volljährig war. Im Übrigen kann ein Restitutionsantrag nach Absatz 1 erst gestellt ... auf Grund eines Restitutionsantrags nach Absatz 1 den Antrag auf Anfechtung der Vaterschaft nach § 1600 Absatz 2 oder 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erneut abgewiesen, gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend. (3) § 185 Absatz 3 ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Personenstandsgesetz (PStG)
neugefasst durch B. v. 08.08.1957 BGBl. I S. 1125; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 04.07.2008 BGBl. I S. 1188; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 19.02.2007 BGBl. I S. 122
§ 29a PStG (vom 01.06.2008)
... die Beurkundung ablehnen, wenn offenkundig ist, dass die Anerkennung der Vaterschaft nach § 1600 Abs. 1 Nr. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anfechtbar wäre. (2) Dem ...
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