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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 30.01.2027
§ 171 - Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetz (VSAG)
Artikel 1 G. v. 25.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 275, S. 2
Geltung ab 30.01.2027; FNA: 7631-13 Versicherungsaufsichtsrecht
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Geltung ab 30.01.2027; FNA: 7631-13 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 171 Zweck des Abwicklungsfonds
§ 171 wird in 3 Vorschriften zitiert
Der Abwicklungsfonds dient folgenden Zwecken:
- 1.
- Entschädigung von Anteilseignern, Versicherungsnehmern, Begünstigten, Anspruchsberechtigten und anderen Gläubigern nach § 127, soweit diesen größere Verluste entstanden sind, als ihnen bei einer Liquidation im Rahmen des regulären Insolvenzverfahrens entstanden wären;
- 2.
- Finanzierung der Anwendung von Abwicklungsmaßnahmen und der Ausübung von Abwicklungsbefugnissen (Abwicklungsfinanzierung).
Zitierungen von § 171 VSAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 171 VSAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VSAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 182 VSAG Feststellung des Mittelbedarfs
... sich der nach Nummer 1 oder Nummer 2 festgestellte Mittelbedarf für Entschädigungen nach § 171 Nummer 1 oder für ergriffene Maßnahmen der Abwicklungsfinanzierung nach § 171 Nummer 2 ... nach § 171 Nummer 1 oder für ergriffene Maßnahmen der Abwicklungsfinanzierung nach § 171 Nummer 2 nachträglich ...
§ 194 VSAG Anlage der Beiträge
... beitragspflichtigen Unternehmen erbrachten Mittel nicht in absehbarer Zeit für einen der in § 171 genannten Zwecke eingesetzt werden, legt die Abwicklungsbehörde die Mittel für den ...
§ 196 VSAG Kreditaufnahme für den Abwicklungsfonds
... in Höhe von bis zu 20 Milliarden Euro für Entschädigungen des Abwicklungsfonds nach § 171 Nummer 1 sowie für Maßnahmen nach § 174 Absatz 5 aufzunehmen, soweit Beiträge nach ... die Bereitstellung von Mitteln nach Absatz 1 für Maßnahmen des Abwicklungsfonds nach § 171 Nummer 1 sowie § 174 Absatz 5 bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums der ...
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