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§ 24 - Unterhaltssicherungsgesetz (USG)
Artikel 22 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147, 1179 (Nr. 29); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 370
Geltung ab 01.01.2020; FNA: 53-10 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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Geltung ab 01.01.2020; FNA: 53-10 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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§ 24 Zuständigkeit
Die Aufgaben dieses Gesetzes werden in bundeseigener Verwaltung durchgeführt und den Behörden der Bundeswehrverwaltung übertragen, die dem Bundesministerium der Verteidigung unterstehen.
Text in der Fassung des Artikels 6 Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) G. v. 22. Dezember 2025 BGBl. 2025 I Nr. 370 m.W.v. 1. Januar 2026
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Frühere Fassungen von § 24 USG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 01.01.2026 | Artikel 6 Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) vom 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 370 |
| aktuell vorher | 01.01.2020 (31.08.2021) | Artikel 19b Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts vom 20.08.2021 BGBl. I S. 3932 |
| aktuell | vor 01.01.2020 (31.08.2021) | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 24 USG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 USG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
USG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 19b SVReformG Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes
... 11a Prämie für besondere Einsatzbereitschaft". c) Die Angabe zu § 24 wird wie folgt gefasst: „§ 24 (weggefallen)". 2. In § ... c) Die Angabe zu § 24 wird wie folgt gefasst: „ § 24 (weggefallen) ". 2. In § 2 Satz 2 wird die Angabe „23 Absatz 2" durch die Angabe ... 42b Absatz 2 Satz 2 bis 4 des Bundesbesoldungsgesetzes gilt entsprechend." 4. § 24 wird ...
Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 370
Artikel 6 WDModG Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes
... „§ 17a Zuschlag für Fahrtkosten". b) Die Angabe zu § 24 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 24 Zuständigkeit". ... b) Die Angabe zu § 24 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 24 Zuständigkeit". 2. § 1 Absatz 3 und 4 wird durch die folgenden ... entfernt oder liegt sie im Dienstort, wird der Zuschlag nicht gewährt." 7. § 24 wird durch den folgenden § 24 ersetzt: „§ 24 Zuständigkeit ... wird der Zuschlag nicht gewährt." 7. § 24 wird durch den folgenden § 24 ersetzt: „§ 24 Zuständigkeit Die Aufgaben dieses Gesetzes ... 7. § 24 wird durch den folgenden § 24 ersetzt: „ § 24 Zuständigkeit Die Aufgaben dieses Gesetzes werden in bundeseigener Verwaltung ...
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