§ 26a Sichere Drittstaaten im Sinne des Artikels 16a Absatz 2 des Grundgesetzes
- 1.
- der Ausländer im Zeitpunkt seiner Einreise in den sicheren Drittstaat im Besitz eines Aufenthaltstitels für die Bundesrepublik Deutschland war,
- 2.
- die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist oder
- 3.
- der Ausländer auf Grund einer Anordnung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 nicht zurückgewiesen oder zurückgeschoben worden ist.
(3)
1Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates, dass ein in
Anlage I bezeichneter Staat nicht mehr als sicherer Drittstaat gilt, wenn Veränderungen in den rechtlichen oder politischen Verhältnissen dieses Staates die Annahme begründen, dass die in
Artikel 16a Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes bezeichneten Voraussetzungen entfallen sind.
2Die Verordnung tritt spätestens sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.
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interne Verweise§ 18 AsylG Aufgaben der Grenzbehörde (vom 12.06.2026) ... ist die Einreise zu verweigern, wenn 1. er aus einem sicheren Drittstaat nach § 26a einreist, 2. Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von ... oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat nach § 26a abzusehen, soweit 1. die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften ...
§ 29 AsylG Unzulässige Anträge (vom 12.06.2026) ... wieder aufzunehmen, als für den Ausländer sicherer Drittstaat gemäß § 26a betrachtet wird, 4. ein Staat, der kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, ...
Zitat in folgenden NormenAsylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
neugefasst durch B. v. 05.08.1997 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 112
§ 11 AsylbLG Ergänzende Bestimmungen (vom 12.06.2026) ... für Leistungsberechtigte nach § 1 Absatz 1 Nummer 5, die aus einem sicheren Drittstaat ( § 26a des Asylgesetzes ) unerlaubt eingereist sind und als Asylsuchende nach den Vorschriften des Asylgesetzes oder des ...
Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
Terrorismusbekämpfungsgesetz
G. v. 09.01.2002 BGBl. I S. 361, 3142; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 2
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGEAS-Anpassungsgesetz
G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
Artikel 1 GEASG Änderung des Asylgesetzes ... der internationaler Schutz zuerkannt wurde". j) Die Angabe zu den §§ 23 bis 27 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 23 Entscheidung ... im Asylverfahren § 26 Asylanträge von Familienangehörigen § 26a Sichere Drittstaaten im Sinne des Artikels 16a Absatz 2 des Grundgesetzes § 27 ... b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird die Angabe „( § 26a )" durch die Angabe „nach § 26a" ersetzt. bb) In Nummer 2 wird ... aa) In Nummer 1 wird die Angabe „(§ 26a)" durch die Angabe „nach § 26a " ersetzt. bb) In Nummer 2 wird die Angabe „Europäischen ... wird wie folgt geändert: aa) In der Angabe vor Nummer 1 wird die Angabe „( § 26a )" durch die Angabe „nach § 26a" ersetzt. bb) In Nummer 1 wird ... In der Angabe vor Nummer 1 wird die Angabe „(§ 26a)" durch die Angabe „nach § 26a " ersetzt. bb) In Nummer 1 wird die Angabe „Europäischen ... „einen Asylantrag stellt" ersetzt. c) In Absatz 3 wird die Angabe „( § 26a )" durch die Angabe „nach § 26a" und die Angabe „Abs." durch die ... c) In Absatz 3 wird die Angabe „(§ 26a)" durch die Angabe „nach § 26a " und die Angabe „Abs." durch die Angabe „Absatz" ersetzt. ... des im Zeitpunkt der Eheschließung volljährigen Ehegatten." 30. § 26a wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird durch die folgende ... a) Die Überschrift wird durch die folgende Überschrift ersetzt: „ § 26a Sichere Drittstaaten im Sinne des Artikels 16a Absatz 2 des Grundgesetzes". b) ... wieder aufzunehmen, als für den Ausländer sicherer Drittstaat gemäß § 26a betrachtet wird, 4. ein Staat, der kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, ... durch die Angabe „Absatz 3" ersetzt. bb) In Satz 2 wird die Angabe „( § 26a )" durch die Angabe „nach § 26a" ersetzt. e) Absatz 7 wird zu ... bb) In Satz 2 wird die Angabe „(§ 26a)" durch die Angabe „nach § 26a " ersetzt. e) Absatz 7 wird zu Absatz 5 und in Satz 3 wird die Angabe ...
Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 390
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 3 EUAufhAsylRUG Änderung des Asylverfahrensgesetzes ... tritt die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft." 19. § 26a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 3 Nr. 2 wird wie folgt gefasst: ... die sich daraus ergeben." cc) Im neuen Satz 4 wird nach der Angabe § 26a " die Angabe oder § 27a" eingefügt. b) Absatz 2 wird wie ... 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden nach der Angabe (§ 26a )" die Wörter oder in einen für die Durchführung des Asylverfahrens ... der betroffenen Ausländer." 51. In der Anlage I (zu § 26a ) werden die Wörter Finnland", Österreich", Polen", ...
Integrationsgesetz
G. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1939, 2021 I S. 2925; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 914
Artikel 6 InteG Änderung des Asylgesetzes ... wieder aufzunehmen, als für den Ausländer sicherer Drittstaat gemäß § 26a betrachtet wird, 4. ein Staat, der kein Mitgliedstaat der Europäischen Union und ... d) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Wird der Asylantrag nur nach § 26a als unzulässig abgelehnt, bleibt § 26 Absatz 5 in den Fällen des § 26 Absatz 1 ...
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