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§ 287g - Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 369
Geltung ab 01.01.1992; FNA: 860-6 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 01.01.1992; FNA: 860-6 Sozialgesetzbuch
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§ 287g Minderung des Erhöhungsbetrages des zusätzlichen Bundeszuschusses in den Jahren 2024 bis 2027
1Der Erhöhungsbetrag nach § 213 Absatz 4 wird in den Jahren 2024 bis 2027 jeweils um 1,2 Milliarden Euro gemindert. 2Bei der Feststellung der Veränderung der Erhöhungsbeträge nach § 213 Absatz 4 Satz 2 ist der Abzugsbetrag nach Satz 1 nicht zu berücksichtigen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten G. v. 22. Dezember 2025 BGBl. 2025 I Nr. 362 m.W.v. 1. Januar 2026
Frühere Fassungen von § 287g SGB VI
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 01.01.2026 | Artikel 1 Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten vom 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 362 |
| aktuell vorher | 01.01.2024 (27.03.2024) | Artikel 6 Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 vom 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107 |
| aktuell vorher | 01.01.2024 | Artikel 6 Haushaltsfinanzierungsgesetz 2023 vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 406 |
| aktuell | vor 01.01.2024 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 287g SGB VI
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 287g SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB VI selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 362
Artikel 1 ReNiStaG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... ersetzt: „§ 287e (weggefallen)". h) Nach der Angabe zu § 287g wird die folgende Angabe eingefügt: „§ 287h Bundesmittel und ... Angabe „(3)" gestrichen. 14. § 287e wird gestrichen. 15. In § 287g Satz 2 wird die Angabe „Satz 3" durch die Angabe „Satz 2" ersetzt. 16. ... die Angabe „Satz 3" durch die Angabe „Satz 2" ersetzt. 16. Nach § 287g wird der folgende § 287h eingefügt: „§ 287h Bundesmittel und ...
Haushaltsfinanzierungsgesetz 2023
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 406
Artikel 6 HFinG 2023 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... wird nach der Angabe zu § 287f folgende Angabe eingefügt: „ § 287g Minderung des Erhöhungsbetrages des zusätzlichen Bundeszuschusses in den Jahren 2024 bis ... Bundeszuschusses in den Jahren 2024 bis 2027". 2. Nach § 287f wird folgender § 287g eingefügt: „§ 287g Minderung des Erhöhungsbetrages des ... 2. Nach § 287f wird folgender § 287g eingefügt: „ § 287g Minderung des Erhöhungsbetrages des zusätzlichen Bundeszuschusses in den Jahren 2024 bis ...
Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Artikel 6 2. HFinG 2024 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... § 287g Satz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (BGBl. I ...
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